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Spendenmeldung durch Organisationen – Frist: Ende Februar 2025

Spendenbegünstigte Organisationen müssen bis spätestens Ende Februar 2025 alle im Jahr 2024 erhaltenen Spenden an das Finanzamt melden.

Was bedeutet das für Spender?

  • Spenden werden automatisch in der Steuererklärung berücksichtigt – eine eigene Angabe ist nicht mehr nötig.
  • Voraussetzung: Die Organisation kennt Name und Geburtsdatum des Spenders und übermittelt die Daten über FinanzOnline.
  • Die gemeldeten Spenden sind für Spender in FinanzOnline einsehbar (ähnlich wie ein Lohnzettel).

Welche Organisationen sind betroffen?

  • Museen, öffentliche Kindergärten und Schulen
  • Freiwillige Feuerwehren
  • Mildtätige, karitative Einrichtungen und Tierschutzvereine
  • Weitere gemeinnützige Organisationen (z. B. im Bereich Bildung oder Sport, nach dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023)

Wichtige Hinweise

  • Keine Meldung – kein Steuerabzug: Falls ein Spender die Datenübermittlung verweigert oder unvollständige Angaben macht, kann die Spende nicht automatisch abgesetzt werden.
  • Ausnahme: Bei Übermittlungsfehlern kann die Spende im Rahmen der Steuererklärung nachträglich geltend gemacht werden.

👉 Tipp: Spender sollten sicherstellen, dass ihre Organisation alle notwendigen Daten hat, um die Steuervergünstigung zu erhalten!