Was bedeutet das für Spender?
- Spenden werden automatisch in der Steuererklärung berücksichtigt – eine eigene Angabe ist nicht mehr nötig.
- Voraussetzung: Die Organisation kennt Name und Geburtsdatum des Spenders und übermittelt die Daten über FinanzOnline.
- Die gemeldeten Spenden sind für Spender in FinanzOnline einsehbar (ähnlich wie ein Lohnzettel).
Welche Organisationen sind betroffen?
- Museen, öffentliche Kindergärten und Schulen
- Freiwillige Feuerwehren
- Mildtätige, karitative Einrichtungen und Tierschutzvereine
- Weitere gemeinnützige Organisationen (z. B. im Bereich Bildung oder Sport, nach dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023)
Wichtige Hinweise
- Keine Meldung – kein Steuerabzug: Falls ein Spender die Datenübermittlung verweigert oder unvollständige Angaben macht, kann die Spende nicht automatisch abgesetzt werden.
- Ausnahme: Bei Übermittlungsfehlern
kann die Spende im Rahmen der Steuererklärung nachträglich geltend gemacht werden.
👉 Tipp: Spender sollten sicherstellen, dass ihre Organisation alle notwendigen Daten hat, um die Steuervergünstigung zu erhalten!