Steuern, Zinsen & Versicherungen
1.10.2026

Höhere Finanzamtszinsen seit 16. September 2026

Seit 16. September 2026 gelten in Österreich höhere Zinsen für Stundungen, Aussetzungen und Steuernachzahlungen. Grund dafür ist die jüngste Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB), die auch zu einer Anhebung des österreichischen Basiszinssatzes geführt hat.
‍

Basiszinssatz steigt auf 2,03 %

Die EZB hat ihre Leitzinsen im September 2026 um 0,25 Prozentpunkte angehoben. Infolge dieser Entscheidung wurde der für Österreich maßgebliche Basiszinssatz mit Wirkung ab 16. September 2026 von 1,53 % auf 2,03 % erhöht.

Der Basiszinssatz ist unter anderem deshalb wichtig, weil sich verschiedene Zinsen im Abgabenrecht nach seiner Höhe richten. Steigt der Basiszinssatz, erhöhen sich daher auch die entsprechenden Zinsen gegenüber dem Finanzamt.
‍

Stundungszinsen steigen auf 6,53 %

Wer eine Zahlungserleichterung erhält und seine Abgabenschuld beim Finanzamt später bezahlt, muss grundsätzlich mit Stundungszinsen rechnen.

Diese liegen seit 1. Juli 2024 bei 4,5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Aufgrund des neuen Basiszinssatzes von 2,03 % betragen die Stundungszinsen daher seit 16.September 2026 6,53 % pro Jahr.

Stundungszinsen werden allerdings nicht festgesetzt, wenn der errechnete Zinsbetrag weniger als 50 Euro beträgt.
‍

Diese Zinssätze gelten seit 16. September 2026

Durch die Änderung des Basiszinssatzes ergeben sich folgende Zinssätze:
‍

Zinsen seit 16.9.2026 bisher
Stundungszinsen 6,53 % 6,03 %
Aussetzungszinsen 4,03 % 3,53 %
Anspruchszinsen 4,03 % 3,53 %
Beschwerdezinsen 4,03 % 3,53 %
Umsatzsteuerzinsen 4,03 % 3,53 %

‍

Die Zinssätze verstehen sich jeweils pro Jahr.

‍

Was bedeutet die Zinserhöhung in der Praxis?

Die höheren Zinssätze können insbesondere dann relevant werden, wenn Steuerzahlungen aufgeschoben werden, eine Aussetzung der Einhebung beantragt wird oder sich im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerveranlagung eine Nachzahlung ergibt.

Unternehmen und Privatpersonen sollten daher bei ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen, dass offene Abgaben bzw. spätere Zahlungen nun höhere Zinskosten verursachen können.

‍

Fazit

Mit der Anhebung des Basiszinssatzes auf 2,03 % sind seit 16. September 2026 auch verschiedene abgabenrechtliche Zinssätze gestiegen. Besonders deutlich fallen die Stundungszinsen mit nun mehr 6,53 % pro Jahr aus.

Wer größere Abgabennachzahlungen erwartet oder eine Zahlungserleichterung in Anspruch nehmen möchte, sollte die zusätzlichen Zinskosten daher frühzeitig berücksichtigen.

Sie haben Fragen zu einer Steuernachzahlung, einer Stundung oder anderen Zahlungserleichterungen beim Finanzamt? Wir beraten Sie gerne zu den steuerlichen und finanziellen Auswirkungen.

‍

Bleiben Sie informiert
mit unserem Newsletter
Sie wollen mehr wissen?
Melden Sie sich zu unserem Newsletter an.