
Das Bundesfinanzgericht hat klargestellt, dass für die Hauptwohnsitzbefreiung nicht allein der Kauf einer Immobilie ausschlaggebend ist. Entscheidend ist, dass der Hauptwohnsitz in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Kauf begründet wird.
Im entschiedenen Fall zog der Käufer erst rund drei Jahre nach Vertragsabschluss in das Haus ein, weil der Verkäufer zunächst ein Wohnrecht hatte. Das Gericht versagte deshalb die Hauptwohnsitzbefreiung und die Immobilienertragsteuer war zu bezahlen.
Fazit: Wer die Hauptwohnsitzbefreiung in Anspruchnehmen möchte, sollte den Hauptwohnsitz möglichst zeitnah nach dem Erwerb der Immobilie begründen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerlichen Herausforderungen angehen. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir sind für Sie da.
Kontakt