Steuern, Zinsen & Versicherungen
18.8.2026

Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beschlossen

Anfang Juli 2026 hat der Nationalrat das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf wurden noch einige wichtige Änderungen vorgenommen.

Keine Progression bei der Körperschaftsteuer

Ab 2028 beträgt der Körperschaftsteuersatz für Einkommensteile über 1 Mio. Euro 24 %.

Erfreulich ist, dass der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt hat, dass kein Progressionsvorbehalt für steuerfreie ausländische Einkünfte gilt. Dadurch bleiben sowohl zusätzlicher Verwaltungsaufwand als auch eine höhere Steuerbelastung aus.

Ausschüttungsfiktion bei Gesellschafterverrechnungskonten

Auch bei den neuen Regelungen zu Gesellschafterverrechnungskonten wurden Änderungen vorgenommen:

  • Die Ausschüttungsfiktion tritt grundsätzlich erst nach Feststellung des Jahresabschlusses bzw. spätestens nach fünf Monaten ein.
  • Die Bagatellgrenze von 50.000 Euro gilt nun allgemein und nicht nur für Gesellschafter mit mindestens 10 % Beteiligung.
  • Die Regelung umfasst künftig auch nahestehende Personen und mittelbare Gesellschafter.

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