
Anfang Juli 2026 hat der Nationalrat das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf wurden noch einige wichtige Änderungen vorgenommen.
Ab 2028 beträgt der Körperschaftsteuersatz für Einkommensteile über 1 Mio. Euro 24 %.
Erfreulich ist, dass der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt hat, dass kein Progressionsvorbehalt für steuerfreie ausländische Einkünfte gilt. Dadurch bleiben sowohl zusätzlicher Verwaltungsaufwand als auch eine höhere Steuerbelastung aus.
Auch bei den neuen Regelungen zu Gesellschafterverrechnungskonten wurden Änderungen vorgenommen:
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