Steuern, Zinsen & Versicherungen
18.8.2026

Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beschlossen

Anfang Juli 2026 hat der Nationalrat das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf wurden noch einige wichtige Änderungen vorgenommen.
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Keine Progression bei der Körperschaftsteuer

Ab 2028 beträgt der Körperschaftsteuersatz für Einkommensteile über 1 Mio. Euro 24 %.

Erfreulich ist, dass der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt hat, dass kein Progressionsvorbehalt für steuerfreie ausländische Einkünfte gilt. Dadurch bleiben sowohl zusätzlicher Verwaltungsaufwand als auch eine höhere Steuerbelastung aus.
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Ausschüttungsfiktion bei Gesellschafterverrechnungskonten

Auch bei den neuen Regelungen zu Gesellschafterverrechnungskonten wurden Änderungen vorgenommen:

  • Die Ausschüttungsfiktion tritt grundsätzlich erst nach Feststellung des Jahresabschlusses bzw. spätestens nach fünf Monaten ein.
  • Die Bagatellgrenze von 50.000 Euro gilt nun allgemein und nicht nur für Gesellschafter mit mindestens 10 % Beteiligung.
  • Die Regelung umfasst künftig auch nahestehende Personen und mittelbare Gesellschafter.

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