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Neuerungen bei der Kleinunternehmerpauschalierung und Kleinunternehmerregelung ab 2025

Ab 2025 gibt es wichtige Änderungen bei der Kleinunternehmerpauschalierung und der Kleinunternehmerregelung.

Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer

  • Die Grenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung wird auf 55.000 € brutto angehoben.
  • Wird diese Grenze inkl. der Toleranzgrenze von 10 % überschritten (also 60.500 €), kann die Kleinunternehmerpauschalierung für das gesamte Jahr nicht mehr genutzt werden.
  • Die pauschalen Betriebsausgaben wurden angehoben:
    • Für Unternehmen allgemein von 18.900 € auf 24.750 €
    • Für Dienstleistungsbetriebe von 8.400 € auf 11.000 €

Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer

  • Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die in einem anderen EU-Staat von der Kleinunternehmerbefreiung profitieren wollen, einen Antrag über das BMF-Portal stellen.
  • Meldepflichten wie die quartalsweise Umsatzmeldung und Meldung bei Überschreiten des Schwellenwertes sind zu beachten.
  • Das Verfahren zur Beantragung der Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Staaten ist ab Januar 2025 in FinanzOnline verfügbar.
  • Unternehmen erhalten bei Berechtigung eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (KU-ID) mit dem Suffix "-EX".

Diese Änderungen betreffen alle Kleinunternehmer, die mit der Umsatzsteuer arbeiten und die Pauschalierung nutzen möchten.