Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer
- Die Grenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung wird auf 55.000 € brutto angehoben.
- Wird diese Grenze inkl. der Toleranzgrenze von 10 % überschritten (also 60.500 €), kann die Kleinunternehmerpauschalierung
für das gesamte Jahr nicht mehr genutzt werden.
- Die pauschalen Betriebsausgaben wurden angehoben:
- Für Unternehmen allgemein von 18.900 € auf 24.750 €
- Für Dienstleistungsbetriebe von 8.400 € auf 11.000 €
Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer
- Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die in einem anderen EU-Staat von der Kleinunternehmerbefreiung profitieren wollen, einen Antrag über das BMF-Portal stellen.
- Meldepflichten wie die quartalsweise Umsatzmeldung und Meldung bei Überschreiten des Schwellenwertes sind zu beachten.
- Das Verfahren zur Beantragung der Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Staaten ist ab Januar 2025 in FinanzOnline
verfügbar.
- Unternehmen erhalten bei Berechtigung eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (KU-ID) mit dem Suffix "-EX".
Diese Änderungen betreffen alle Kleinunternehmer, die mit der Umsatzsteuer arbeiten und die Pauschalierung nutzen möchten.