10.10.2021
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freepik; Racool_studio
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Das Arbeiten im Homeoffice gewinnt immer mehr an Beliebtheit und wird von vielen ArbeitnehmerInnen genutzt. Auch aufgrund der Pandemie kam es zu einem Aufschwung der Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten. Nun gelten diesbezüglich klare gesetzliche Regelungen:
Prinzipiell sind demnach die ArbeitgeberInnen zu einer lückenlosen Dokumentation der Homeoffice-Tage in den Lohnunterlagen verpflichtet. Dies unabhängig davon, ob die ArbeitnehmerIn regelmäßig oder nur tageweise von zu Hause aus arbeitet bzw. ob von der Möglichkeit der Auszahlung einer abgabenfreien Homeoffice-Pauschale Gebrauch gemacht wird oder nicht. Wesentlich dabei ist eine datumsgenaue Aufzeichnung, welche zum Beispiel durch die allgemeinen Arbeitszeitaufzeichnungen ergänzt werden kann.
Es sind die Anzahl der Homeoffice-Tage am Lohnkonto sowie am steuerlichen Jahreslohnzettel (L16) zu erfassen, wobei nur jene Tage zu zählen sind, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde (also keine gemischten Tage).
Dies hat vor allem den Hintergrund, dass das Finanzamt die steuerliche Berechtigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Geltendmachung von Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung überprüfen kann. Bis zum 30. Juni 2021 gibt es noch die Mögichkeit einer Schätzung der Anzahl der Homeoffice Tage, ab Juli 2021 sind genaue Aufzeichnungen erforderlich.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie hier bestmöglich. Um die Lohnverrechnung einwandfrei durchführen zu können, bitten wir Sie uns für jeden Kalendermonat die Anzahl der Homeoffice-Tage pro Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mitzuteilen, damit wir diese noch ordnungsgemäß in der Lohnverrechnung 2021 berücksichtigen können.