
Für das Jahr 2026 kann der Arbeitgeber die Kosten für das Laden eines arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs im privaten Bereich des Arbeitnehmers bis zu einem Betrag von 32,806 Cent pro Kilowattstunde (kWh) steuerfrei ersetzen. Wird ein höherer Betrag vergütet, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die geladene Strommenge eindeutig dem arbeitgebereigenen Fahrzeug zugeordnet und diese Zuordnung nachweisbar ist. Dies kann entweder durch eine technische Lösung erfolgen oder dadurch, dass sichergestellt ist, dass die Ladevorrichtung ausschließlich für das arbeitgebereigene Fahrzeug genutzt wird und eine Nutzung für andere Fahrzeuge nachweislich ausgeschlossen ist.
Die bis Ende 2025 befristete Möglichkeit, die Ladekosten pauschal mit 30 Euro pro Kalendermonat steuerfrei zu ersetzen, ist ausgelaufen. Seit 1. Jänner 2026 ist diese Pauschalregelung nicht mehr anwendbar, wenn keine eindeutige Zuordnung der Lademenge zum Fahrzeug erfolgen kann.
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