
Ab 1. Jänner 2026 gelten neue Vorgaben für den Jahreslohnzettel (Formular L16). Die Änderungen betreffen alle Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2026 und führen dazu, dass künftig mehr Informationen verpflichtend auszuweisen sind.
Konkret müssen am Lohnzettel folgende Angaben zusätzlich bzw. detaillierter enthalten sein:
Arbeitgeber sollten ihre Lohnverrechnung und internen Aufzeichnungen rechtzeitig auf diese erweiterten Meldepflichten vorbereiten.
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