Sonstiges
6.2.2026

Kurz-Info: Änderung der Lohnkontenverordnung ab 2026

Ab 1. Jänner 2026 gelten neue Vorgaben für den Jahreslohnzettel (Formular L16). Die Änderungen betreffen alle Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2026 und führen dazu, dass künftig mehr Informationen verpflichtend auszuweisen sind.

Konkret müssen am Lohnzettel folgende Angaben zusätzlich bzw. detaillierter enthalten sein:


  • der ausbezahlte Arbeitslohn, getrennt nach Geldbezügen und Sachbezügen
  •  bei privat genutzten Firmenwagen die Anschaffungskosten des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs sowie der dafür angewendete Sachbezugsprozentsatz
  •  die Anschaffungskosten einer Ladeeinrichtung (Wallbox), wenn diese vom Arbeitnehmer getragen wurden (wie bisher), sowie künftig auch die Kosteneiner vom Arbeitgeber angeschafften Ladeeinrichtung, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird
  •  die gewährten Essensbons
  •  die steuerfreien Bezüge gemäß § 68 Abs. 1 und 2 EStG, insbesondere SEG- und SFN-Zulagen sowie Überstundenzuschläge

Arbeitgeber sollten ihre Lohnverrechnung und internen Aufzeichnungen rechtzeitig auf diese erweiterten Meldepflichten vorbereiten.

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