Steuern, Zinsen & Versicherungen
6.2.2026

Kurz-Info: Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel

Ende Jänner hat der Ministerrat beschlossen, die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel zu senken. Ab 1. Juli 2026 gilt für diese Produkte einreduzierter Steuersatz von 4,9 % statt bisher 10 %.

Welche Lebensmittel von der Senkung erfasst sind, war lange Gegenstand von Diskussionen. Laut Regierung betrifft der niedrigere Steuersatz jene Grundnahrungsmittel, die regelmäßig von der breiten Bevölkerung gekauft werden. Dazu zählen unter anderem:

Brot, Gebäck, Mehl, Milch, Joghurt, Butter, frische Eier, Reis, Nudeln, Speisesalz sowieverschiedene Obst- und Gemüsesorten wie Paradeiser, Gurken, Paprika, Salate, Karotten, Knollensellerie, Kürbis, Spinat, Bohnen, Erbsen, Äpfel, Birnen, Zwetschken und Marillen.

Nicht in die Liste aufgenommen wurden unter anderem Fleisch- und Wurstwaren sowie Erdbeeren und anderes Beerenobst. Als Grund dafür werden vor allem budgetäre Einschränkungen genannt.

Begleitend zur Steuersenkung sind weitere Maßnahmen geplant, um faire Preise sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem strengere Regeln gegen unlautere Geschäftspraktiken sowie eine Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für Einkaufs- und Verkaufsgenossenschaften.

Auch im Energiebereich sind Maßnahmen vorgesehen. Ziel ist es, angemessene Treibstoffpreise zu gewährleisten. Darüber hinaus ist eine Absicherung der Industriestrompreise für die Jahre 2026 bis 2029 geplant, um Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben. Zusätzlich soll das gesetzliche Verbot von CarbonCapture and Storage (CO₂-Speicherung) aufgehoben werden.

Bis zur Mitte der Regierungsperiode sollen – abhängig von der wirtschaftlichen und budgetären Entwicklung – die Lohnnebenkosten in einem ersten Schritt gesenkt werden. In weiterer Folge ist eine stufenweise Entlastung vorgesehen, die ausschließlich über den Familienlastenausgleichsfonds erfolgen soll.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen selbstverständlich auf dem Laufenden.

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