06.07.2020
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Unsplash, Scott Graham
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Wie bereits erwartet hat es in den letzten Wochen noch umfangreiche Änderungen beim Fixkostenzuschuss gegeben. Vor wenigen Tagen veröffentlichte das BMF eine aktualisierte Version der FAQs. In diesem Dokument wurden zahlreiche Klarstellungen und Verbesserungen eingearbeitet.
Bis auf die Finanz- und Versicherungsbranche sind alle Unternehmen, welche aufgrund der COVID-19 Pandemie im Zeitraum von 16.03.2020 bis 15.09.2020 zumindest 40 % Umsatzausfälle erleiden mussten, für den Zuschuss antragsberechtigt. Dieser Umsatzausfall muss ursächlich durch COVID-19 verursacht worden sein.
Auf den ersten Blick sieht die Beantragung des Zuschusses relativ unkompliziert aus. Die Umsätze des laufenden Jahres und des Vorjahres sowie die angefallenen Fixkosten sind vermeintlich schnell eingetragen und nach ein paar weiteren Häkchen kann der Antrag abgeschickt werden. Leider ist bei einer detaillierten Analyse festzustellen, dass die Beantragung ohne Überschreitung einiger bürokratischer Hürden nicht durchgeführt werden kann. Diese leicht gesetzten Häkchen stellen für das Unternehmen und den Antragsteller umfangreichen Bestätigungs- und Verpflichtungserklärungen dar. Eine genaue Überprüfung, ob einerseits die Anspruchskriterien vorliegen und andererseits weder die Ausschlussgründe vorliegen noch sich das Unternehmen in Schwierigkeiten befindet, ist bei der Beantragung erforderlich (nähere Details dazu weiter unten). Ebenso bedarf es einer umfangreichen Analyse der Kosten des Unternehmens, um eine optimale Ausschöpfung der förderbaren Fixkosten zu gewährleisten.
Aufgrund der erfreulichen Tatsache, dass trotz der angesprochenen bürokratischen Auflagen sehr viele Unternehmen antragsberechtigt sind, haben wir uns dazu entschlossen (ähnlich wie bei der Corona-Kurzarbeit) eine eigene Uniconsult-Fixkostenzuschuss-Task-Force zu bilden und auch eine spezielle Mail-Adresse dafür einzurichten. Wir bitten Sie daher um Ihre Mithilfe und Unterstützung um Ihnen die bestmögliche Beratung sowie auch Förderhöhe gewährleisten zu können.
Die Unterlagen zur Beantragung müssen gut dokumentiert werden, da es zusätzlich zur sofortigen automationsgestützten Plausibilisierung auch detaillierte Prüfungen geben wird. Zusätzlich zur guten Dokumentationsarbeit müssen die oben genannten Dokumente jeweils vor Antragsstellung ausgefüllt und bestätigt werden. Aufgrund des relativ hohen bürokratischen Aufwands haben wir uns dazu entschlossen die Beantragung der Fixkostenzuschüsse erst ab dem 19. August vorzunehmen, da zu diesem Zeitpunkt erst der vollständige Antrag abgegeben werden kann. Dieser Antrag muss verpflichtend von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter abgegeben werden. Die Beantragung des vollständigen Zuschusses in nur einem Antrag minimiert somit die Kosten der Antragstellung und auch die umfangreichen benötigten Unterlagen müssen nur einmal ausgefüllt werden.
Sollten Sie dennoch das Modell mit mehreren Tranchen favorisieren, bitten wir um gesonderte Kontaktaufnahme zu Ihrem Betreuer.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne bei allen notwendigen Schritten.