
Ab 1. Jänner 2026 soll die bisherige Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld) durch das neue Modell der Weiterbildungszeit ersetzt werden. Die finale gesetzliche Umsetzung steht noch aus; die bisherigen Pläne sehen jedoch deutliche Verschärfungen gegenüber der bisherigen Regelung vor.
Strengere Anforderungen an Umfang und Inhalt der Weiterbildung
Geplant sind deutlich höhere Anforderungen an die Weiterbildungsmaßnahmen. Vorgesehen sind:
Zusätzlich sollen Kontrollen, Erfolgsnachweise, Meldepflichten sowie Rückforderungsmöglichkeiten ausgeweitet werden.
Teilnehmer müssen künftig eine verstärkte Anwesenheit nachweisen – bevorzugt inForm von Lehrveranstaltungen im Seminarstil, also in Präsenz oder Live-Online.
Teilnahmebestätigungen sind verpflichtend. Ohne diese müssen erhaltene Förderungen zurückgezahlt werden.
Verschärfte Anspruchsvoraussetzungen
Für die Inanspruchnahme der Weiterbildungszeit ist vorgesehen:
Zwischen dem Ende der Elternkarenz und Beginn der Weiterbildungszeit müssen mindestens 26 Wochen Beschäftigung liegen.
Damit soll insbesondere verhindert werden, dass die Elternkarenz – wie bisher häufig praktiziert – durch geförderte Weiterbildungsphasen verlängert wird.
Kostenbeteiligung des Arbeitgebers
Neu ist, dass sich der Arbeitgeber künftig an den Kosten beteiligen muss, wenn das Einkommen entsprechend hoch war:
Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei, und die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge übernimmt das AMS.
Der AMS-Anteil reduziert sich entsprechend.
Einkommensabhängige Höhe der Weiterbildungsbeihilfe
Die Beihilfe soll – analog zum Fachkräftestipendium – einkommensabhängig gestaffelt werden und beträgt:
Ein Rechtsanspruch auf die Beihilfe besteht weiterhin nicht.
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