Sonstiges
13.1.2026

Geräte-Retter-Prämie: Die neue Förderung ab Jänner 2026

Ab Jänner 2026 startet die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgeregelung zum bisherigen Reparaturbonus.
Die Förderung kann ab 12. Jänner 2026 beantragt werden und unterstützt die Reparatur, Wartung oder das Service von Elektro- und Elektronikgeräten.

 

Wer kann die Geräte-Retter-Prämie nutzen?

 

Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich.
Gefördert werden nur Geräte, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.

 

Welche Geräte sind förderfähig?

 Die förderfähige Geräteliste umfasst unter anderem:

  • Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mixer, Bügeleisen
  • Herd, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner
  • Bildschirm, Laptop, Fernsehgerät, Videokamera
  • Hörgeräte, Rollstühle
  • Babyflaschenwärmer
Wie hoch ist die Förderung
  • 50 % der förderfähigen Bruttokosten
  • Maximal  130 € pro Reparatur, Service oder Wartung
  • Maximal  30 € pro Kostenvoranschlag
       
       

Wird nach einem geförderten Kostenvoranschlag die Reparatur, das Service oder die Wartung beim selben Betrieb durchgeführt (zwingend erforderlich), beträgt die maximale Förderung pro Gerät insgesamt 130 €.

 
Welche Kosten werden gefördert?

Als förderfähige Kosten gelten:

  • Arbeitszeit  (inkl. Anfahrtskosten)
  • Material- und Ersatzteilkosten
  • Versandkosten für Material- und Ersatzteilbestellungen
       
       
Welche Geräte sind ausgeschlossen?

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Pkw, Hybrid- und Elektroautos
  • E-Bikes
  • Smartphones und Handys
  • Geräte, die nicht erneuerbare Energieträger wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen
  • Geräte, die Strom erzeugen, aber nicht durch Strom betrieben werden
  • Fix mit dem Mauerwerk verbundene Elektrogeräte
       
       
Wie läuft die Antragstellung ab?
  • Die  Beantragung erfolgt online unter www.geräte-retter-prämie.at
  • Der ausgestellte Bon muss innerhalb von 3 Wochen bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden
  • Wird der Bon nicht rechtzeitig genutzt, verfällt er automatisch – danach kann sofort ein neuer Bon beantragt werden
       
       

Zunächst bezahlt der Kunde den vollen Rechnungsbetrag selbst.
Nach Einreichung der Unterlagen durch den Partnerbetrieb und Prüfung durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) wird die Förderung im Erfolgsfall direkt auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen.

 
Wichtig: Keine Doppelförderung

Bei Inanspruchnahme der Geräte-Retter-Prämie dürfen keine weiteren Förderungen aus Österreich oder der EU für dieselbe Leistung genutzt werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

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