
Ab Jänner 2026 startet die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgeregelung zum bisherigen Reparaturbonus.
Die Förderung kann ab 12. Jänner 2026 beantragt werden und unterstützt die Reparatur, Wartung oder das Service von Elektro- und Elektronikgeräten.
Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich.
Gefördert werden nur Geräte, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.
Die förderfähige Geräteliste umfasst unter anderem:
Wird nach einem geförderten Kostenvoranschlag die Reparatur, das Service oder die Wartung beim selben Betrieb durchgeführt (zwingend erforderlich), beträgt die maximale Förderung pro Gerät insgesamt 130 €.
Als förderfähige Kosten gelten:
Nicht gefördert werden unter anderem:
Zunächst bezahlt der Kunde den vollen Rechnungsbetrag selbst.
Nach Einreichung der Unterlagen durch den Partnerbetrieb und Prüfung durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) wird die Förderung im Erfolgsfall direkt auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen.
Bei Inanspruchnahme der Geräte-Retter-Prämie dürfen keine weiteren Förderungen aus Österreich oder der EU für dieselbe Leistung genutzt werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
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