Update zu steuerlichen Maßnahmen bei der Hochwasserkatastrophe • Uniconsult • Oberösterreichs führende Kanzlei für Steuerberatung

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und zu analysieren. Bestimmen Sie, welche Dienste benutzt werden dürfen.

Datenschutz

Update zu steuerlichen Maßnahmen bei der Hochwasserkatastrophe

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat seine Informationen zu den steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Juni 2024 aktualisiert. Diese Maßnahmen sollen betroffenen Unternehmen helfen und gelten weiterhin unverändert.

Wichtige Punkte des Updates:

Freiwilligenpauschale: Personen, die ehrenamtlich für gemeinnützige Organisationen im Bereich Katastrophenhilfe tätig sind, können ein steuerfreies Freiwilligenpauschale von bis zu 50 € pro Tag (maximal 3.000 € pro Jahr) erhalten.

Investitionsbegünstigungen: Die allgemeinen Investitionsbegünstigungen für Ersatzbeschaffungen gelten auch für Schäden, die durch Hochwasser entstanden sind. Dies betrifft sowohl die lineare als auch die degressive Abschreibung (AfA). Für Wohngebäude, die zwischen 2024 und 2026 fertiggestellt werden, kann eine beschleunigte AfA geltend gemacht werden.

Aufwendungen für Hochwasserschäden: Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden werden nicht als Instandsetzungsaufwand, sondern als sofort absetzbarer Instandhaltungsaufwand behandelt.

Das Update stellt zudem klar, dass diese steuerlichen Erleichterungen auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten. Diese Maßnahmen bieten eine wichtige Unterstützung für alle, die von den Hochwasserschäden betroffen sind.