03.04.2025
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Die Bundesregierung hat Mitte März 2025 mit dem "Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025" wichtige Einsparungen und Steueränderungen beschlossen.
Diese wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten größtenteils ab dem 1. April 2025 in Kraft. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über 1 Million Euro wird um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert.
Ab dem 1. April 2025 entfällt der Nullsteuersatz auf Photovoltaikmodule. Ausnahmen gelten nur für Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden.
Die bisherige Steuerbefreiung für Elektroautos wird aufgehoben. Nur noch E-Mopeds sind ausgenommen. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gelten künftig neue Steuersätze. Diese Änderung betrifft alle Versicherungszeiträume ab dem 1. April 2025.
Die Stabilitätsabgabe für Banken steigt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Zusätzlich müssen Banken für 2025 und 2026 Sonderzahlungen von je 300 Millionen Euro leisten, die nicht steuerlich absetzbar sind.
Der Energiekrisenbeitrag für Strom wird bis 2030 verlängert. Ab April 2025 sinkt die Erlösgrenze für Abschöpfungen auf 90 Euro pro Megawattstunde (bei neuen Anlagen auf 100 Euro). Die Abschöpfungsrate steigt auf 95 %.
Der Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger bleibt bis 2029 bestehen. Er gilt für Gewinne, die mehr als 5 % über dem Durchschnitt von 2018 bis 2021 liegen.
Die Steuer auf Wetteinsätze steigt zum 1. April 2025 von 2 % auf 5 %.
Die Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten wird ab dem 1. April 2025 von 163 Euro auf 175 Euro pro 1.000 Stück angehoben.
Das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld laufen zum 31. März 2025 aus. Für bereits begonnene oder unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen gibt es Übergangsregelungen.