02.06.2023
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Die Bundesregierung hat Anfang Mai 2023 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation angekündigt.
Die Maßnahmen sollen in die entscheidenden Bereiche Energie und Lebensmittel eingreifen, um eine Preissenkung herbeizuführen. Konkret sollen dabei soziale Härtefälle abgefedert werden und der Wettbewerb gestärkt werden, sodass es zu einer Inflationsdämpfung ohne zu starke Markteingriffe kommt. Die Maßnahmen sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.
Die 90%-Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe auf das in der EU zulässige Mindestbesteuerungsniveau soll um ein halbes Jahr von 1.7.2023 auf 1.1.2024 verlängert werden.
Bedungen durch die gesunkenen Großhandelspreise ist mit Juni 2023 angedacht, die Obergrenze für Markterlöse beim Energiekrisenbeitrag-Strom von 140 € auf 120 € abzusenken. Die Obergrenze für den Absetzbetrag für Investitionen soll von 180 € auf 160 € abgesenkt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt im Energiebereich liegt in der Erhöhung der Energietransparenz, um so zur Senkung der Energiepreise beitragen zu können. Eine Maßnahme besteht darin, dass Endverbraucher (das sind Haushalte und Kleinverbraucher bis 100.000 kwh) zukünftig die Vorauszahlungen einmal pro Halbjahr adaptieren können. Die Energieversorger sollen darüber hinaus verpflichtet werden, mindestens einmal jährlich auf das Auslaufen der Vertragsbindung bzw. auf Wechselmöglichkeiten und auf den Tarifkalkulator der e-control hinzuweisen. Ebenso sollen Verbraucher mit Smart-Meter das Recht auf eine monatliche Abrechnung haben.
Künftig muss der Lebensmittelhandel ausweisen, welche Menge an Lebensmitteln vernichtet wird und welche Menge an Lebensmitteln an Sachspenden zur Verfügung gestellt wird. Geplant ist überdies die Veröffentlichung eines Lebensmittel-Transparenzberichts, der die Einkaufspreise des Lebensmittelhandels anhand definierter Lebensmittel beinhaltet. Außerdem sollen weitere Transparenzmaßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs durch Wettbewerbsökonomen und die Bundeswettbewerbsbehörde erarbeitet werden.
Unter dem Motto "Spenden statt verschwenden" sollen schließlich gemeinnützige Lebensmittelweitergaben zur Armutsbekämpfung mit zusätzlich 10 Mio. € Budget gefördert werden - dies umfasst die Unterstützung bei der Logistik und den Aufbau einer digitalen Drehscheibe für die Weitergabe von Lebensmittelspenden.
Angedacht sind diesbezüglich verschärfte Fusionskontrollen und die Erweiterung der Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde bei Branchenuntersuchungen (inklusive einer Verbesserung der Ressourcenausstattung der Bundeswettbewerbsbehörde).
Der Bund leistet seinen Beitrag zur Inflationsdämpfung, indem die Bundesgebühren eingefroren werden - dies soll einen Gebührenstopp und eine Entlastung von rund 130 Mio. € bringen. Überdies soll ein Teil der Gewinnabschöpfung im Energiebereich für Länder und Gemeinden bereitgestellt werden und für direkte inflationsdämpfende Maßnahmen bei administrierten Preisen (wie z.B. bei der Gebührensenkung) herangezogen werden.