06.11.2020
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Pexels, Anna Shvets
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Das Bundesministerium für Finanzen hat die Richtlinie für den Lockdown-Umsatzersatz veröffentlicht. Direkt vom Betretungsverbot zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie betroffene Branchen können diesen Antrag ab sofort über FinanzOnline stellen. Die wichtigsten Eckpunkte:
Der Umsatzersatz beträgt bis zu 80 Prozent des Vorjahresumsatzes der in der Umsatzsteuervoranmeldung November 2019 gemeldet wurde.