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Privatklinik-Operation: Können die Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden?

Kosten für medizinische Behandlungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Dafür müssen sie außergewöhnlich sein, zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen erheblich beeinträchtigen. Die Zwangsläufigkeit ist gegeben, wenn die Kosten aus tatsächlichen, rechtlichen oder moralischen Gründen unvermeidbar sind – etwa durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder andere dringende medizinische Erfordernisse.

Wann gelten Kosten als zwangsläufig?

Auch Ausgaben, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt werden, können als zwangsläufig gelten, wenn sie aus triftigen medizinischen Gründen notwendig sind. Höhere Kosten durch die Wahl eines bestimmten Arztes oder einer Privatklinik können akzeptiert werden, wenn diese Wahl medizinisch gut begründet ist.

Der Fall: Kosten für eine Wirbelsäulenoperation

Das Bundesfinanzgericht (BFG) beurteilte, ob die Kosten für eine Wirbelsäulenoperation in einer Privatklinik als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind. Die Steuerpflichtige führte massive Schmerzen, die COVID-19-bedingte Unsicherheit für OP-Termine in öffentlichen Krankenhäusern und mögliche gesundheitliche Nachteile bei Verzögerung der Operation als Gründe an.

Entscheidung des BFG:

Das Gericht lehnte die steuerliche Abzugsfähigkeit ab. Die wesentlichen Gründe:

  • Es wurde nicht nachgewiesen, wann ein OP-Termin in einem öffentlichen Krankenhaus konkret möglich gewesen wäre. Trotz der schwierigen Lage während der Pandemie wäre eine Terminvereinbarung in einem öffentlichen Krankenhaus nicht ausgeschlossen gewesen.
  • Zwar bestätigten Arztbriefe die Dringlichkeit der Operation, konkrete drohende gesundheitliche Schäden bei einer späteren Operation wurden jedoch nicht nachgewiesen.
  • Öffentliche Krankenhäuser vergeben Operationstermine ausschließlich nach medizinischer Dringlichkeit, unabhängig von anderen Faktoren. Dies wurde nicht ausreichend berücksichtigt.

Fazit: Was ist notwendig für die Anerkennung?

Die steuerliche Anerkennung von Behandlungskosten in Privatkliniken erfordert klare Nachweise. Dazu gehören:

  • Ein nachweislicher Versuch, in einem öffentlichen Krankenhaus einen Operationstermin zu bekommen, sowie ein Beleg für unzumutbare Wartezeiten.
  • Der Nachweis, dass eine längere Wartezeit in einem öffentlichen Krankenhaus konkrete medizinische Nachteile mit sich gebracht hätte.
  • Alternativ muss nachgewiesen werden, dass die Behandlungsmethode in der Privatklinik, der in öffentlichen Krankenhäusern zum Zeitpunkt der Operation überlegen war.

Ohne solche Belege gehen Finanzbehörden meist davon aus, dass die Privatklinik nur aufgrund schnellerer Behandlung gewählt wurde – was steuerlich nicht anerkannt wird. Eine sorgfältige Dokumentation ist daher entscheidend, um die strengen Anforderungen für die steuerliche Geltendmachung zu erfüllen.