Steuern, Zinsen & Versicherungen
7.10.2025

Steuerliche Neuerungen in Deutschland

Mit dem Investitionssofortprogramm 2025 hat Deutschland im Sommer ein umfangreiches steuerliches Entlastungspaket beschlossen.

Ziel ist es, kurzfristig Investitionen anzukurbeln und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu stärken. Einige Maßnahmen ähneln jenen in Österreich.

 

Wichtige Maßnahmen im Überblick

 

Degressive Abschreibung bis 30 %

Für Investitionen in bewegliche abnutzbare Anlagegüter (z. B. Maschinen, technische Anlagen), die zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027 getätigt werden, gilt eine degressive AfA von bis zu 30 %. Im Jahr der Anschaffung/Herstellung beträgt die AfA 30 % der Anschaffungskosten, in den Folgejahren bis zu 30 % des Restbuchwerts.
->Nicht anwendbar auf Gebäude oder immaterielle Wirtschaftsgüter.

 

Förderung von Elektromobilität

Für reinelektrische Fahrzeuge, die im Zeitraum 1.7.2025–31.12.2027 angeschafft werden, gibt es eine Sonderabschreibung über 6 Jahre:

·        Anschaffungsjahr: 75 %

·        Jahr 2: 10 %

·        Jahr 3: 5 %

·        Jahr 4: 5 %

·        Jahr 5: 3 %

·        Jahr 6: 2 %

Diese Begünstigung gilt für Pkw, Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse im Betriebsvermögen. Zusätzlich werden elektrische Dienstwagen in der Lohnverrechnung steuerlich besser gestellt.

 

Senkung der Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz wird schrittweise gesenkt:

·        Bis 2027: 15 %

·        2028: 14 %

·        2029: 13 %

·        2030: 12 %

·        2031: 11 %

·        2032: 10 %

Unter Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ergibt sich derzeit eine Gesamtbelastung von knapp 30 %, die sich durch die Senkungen künftig deutlich verringern soll.

 

Steuerbegünstigung für einbehaltene Gewinne

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein ermäßigter Steuersatz auf thesaurierte Gewinne. Dieser wird an die Körperschaftsteuersenkung angepasst:

·        Bis 2027: 28,25 %

·        2028–2029: 27 %

·        2030–2031: 26 %

·        Ab 2032: 25 %

Damit bleibt die steuerliche Belastung zwischen Kapital- und Personengesellschaften weitgehend ausgeglichen.

 

Forschungszulage

Zur Förderung von Forschung & Entwicklung wird ab 1.1.2026 die Bemessungsgrundlageerhöht:

·        Maximal berücksichtigungsfähige Aufwendungen steigen von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Jahr.

·        Gleichzeitig wird das Antragsverfahren vereinfacht und der Förderkatalog erweitert.

 

Mit diesen Maßnahmen setzt Deutschland klare Anreize für Investitionen, Innovation und Standortattraktivität.

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