Wer ist verpflichtet?
Zur elektronischen Offenlegung verpflichtet sind:
Nicht verpflichtet sind:
Wenn der Umsatz unter 70.000 Euro liegt, ist auch eine Einreichung in Papierform möglich.
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
Wer den Jahresabschluss nicht fristgerecht einreicht, riskiert automatische Zwangsstrafen. Diese treffen sowohl die Gesellschaft als auch die Organe (z. B. Geschäftsführer oder Vorstände) persönlich.
Hier die Strafen im Überblick:
Unternehmensgröße / Strafe pro Organ alle zwei Monate
Kleine Kapitalgesellschaft / 700 Euro
Mittelgroße Kapitalgesellschaft / 2.100 Euro
Große Kapitalgesellschaft / 4.200 Euro
Selbstverständlich kümmert sich Ihr UNICONSULT-Steuerberater um die fristgerechte Übermittlung Ihres Jahresabschlusses.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerlichen Herausforderungen angehen. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir sind für Sie da.
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