Der IFB ermöglicht es Betrieben, durch bestimmte Investitionen ihre Steuerlast zu senken, da der Freibetrag zusätzlich zur Abschreibung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.
Neue Sätze des Investitionsfreibetrags
- 20 % (statt bisher 10 %) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens
- 22 % (statt bisher 15 %) für Investitionen im Bereich Ökologisierung – als besonderer Anreiz für klimafreundliche Anschaffungen
Der erhöhte IFB kann – wie bisher – für Investitionen bis zu 1 Mio. € pro Wirtschaftsjahr in Anspruch genommen werden.
Ausnahmen vom Investitionsfreibetrag
Kein IFB ist möglich für:
- Gebäude und Kfz (Ausnahme: Elektrofahrzeuge)
- geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofortabgesetzt werden
- unkörperliche Wirtschaftsgüter, die nicht den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life Science zuzuordnen sind
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Anlagen, die mit fossilen Energieträgern arbeiten (Förderung, Transport, Speicherung oder direkte Nutzung)
- Wirtschaftsgüter, die zur entgeltlichen Überlassung bestimmt sind oder von Konzernunternehmen/beherrschenden Gesellschaftern erworben werden
Voraussetzungen und Nachversteuerung
- Die Wirtschaftsgüter müssen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren haben und einen Inlandsbezug aufweisen.
- Scheidet das Wirtschaftsgut vor Ablauf dieser Frist aus oder wird ins Ausland verbracht, kommt es zu einer Nachversteuerung(gewinnerhöhender Ansatz des IFB).
- Keine Nachversteuerung erfolgt, wenn das Ausscheiden durch höhere Gewalt oder behördliche Eingriffe bedingt ist.
Zeitpunkt der Geltendmachung
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung, nicht die Bezahlung oder Inbetriebnahme.
- Für die Herstellung gilt der Zeitpunkt der Fertigstellung, für die Anschaffung jener der wirtschaftlichen Verfügungsmacht.
Tipp: Durch die Erhöhung des IFB kann es steuerlich vorteilhaft sein, geplante Investitionen auf den November 2025 oder später zu verschieben.
Die endgültige gesetzliche Umsetzung bleibt noch abzuwarten.