Uniconsult

07.11.2022

Energiekostenzuschuss (Voranmeldung startet am 07.11.2022)

Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 % ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt.

Als energieintensiv gilt ein Unternehmen, wenn die Energiekosten mindestens 3 % des Umsatzes/Produktionswertes ausmachen, wobei es eine Erleichterung für kleine Unternehmen (Umsatz maximal EUR 700.000) gibt.

Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Insgesamt stehen für den Energiekostenzuschuss 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes.

Ab Montag, 07. November 2022 bis 21. November 2022 ist eine Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend und soll nur wenige Stammdaten erfordern. In der Folge erhält das Unternehmen eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission ab 22.11.2022 über den Fördermanager der aws möglich sein, wobei zu erwähnen ist, dass die Förderrichtlinie mit genaueren Details jedoch noch immer nicht vorliegt.

Handlungsempfehlung

Das gegenständliche Förderprogramm dürfte tatsächlich nach dem Prinzip „First come – first served“ abgewickelt werden. Demgemäß sollte die „Voranmeldung“ beim AWS Fördermanager schnellstmöglich und anschließend auch die eigentliche Antragstellung zeitgerecht im verbindlich vorgegebenen Zeitraum erfolgen. Sollten Sie im aws-Fördermanager noch nicht registriert sein, sollten Sie sich schnellstmöglich nachholen.

Aufgrund des zeitkritischen Antragsprozederes sollten interessierte Unternehmen umgehend ihre „Energieintensität“ sowie die Erfüllung der übrigen Voraussetzungen, Ausschlussgründe und Auflagen prüfen. Sodann sollten Sie die für die Antragstellung benötigten Berechnungsgrundlagen und Nachweise zusammenstellen.

Wir empfehlen Ihnen die baldige Kontaktaufnahme mit Ihrem UNICONSULT-Betreuer, um die zeitkritische Abwicklung bestmöglich gestalten zu können.

Weiterführende Links:

Hier gelangen Sie zur Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss


Genauere Details zum Energiekostenzuschuss finden Sie hier:

Infos zum Energiekostenzuschuss

EKZ Info-Paket