Steuern, Zinsen & Versicherungen
5.11.2026

Steuertipps für alle Steuerpflichtigen

Sonderausgaben rechtzeitig nutzen

Bestimmte private Ausgaben können die Einkommensteuer reduzieren.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
  • Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten
  • Bestimmte Rentenzahlungen und dauernde Lasten
  • Steuerberatungskosten, sofern diese nicht bereits anderweitig steuerlich berücksichtigt wurden
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Kirchenbeiträge können bis zu 600 Euro jährlich steuerlich abgesetzt werden. Die Meldung an das Finanzamt erfolgt grundsätzlich automatisch.

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Mit Spenden Steuern sparen

Wer an begünstigte Organisationen spendet, kann diese Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend machen.

Begünstigt sind beispielsweise Spenden an anerkannte Hilfsorganisationen, freiwillige Feuerwehren, Forschungseinrichtungen und bestimmte gemeinnützige Vereine.

Die steuerliche Absetzbarkeit ist grundsätzlich auf 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte begrenzt. Bereits als Betriebsausgabenberücksichtigte Spenden sind dabei einzurechnen.

Wichtig: Damit eine Spende für 2026 steuerlich berücksichtigt werden kann, muss sie grundsätzlich noch im Jahr 2026 geleistet werden.

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Bausparen und private Zukunftsvorsorge

Auch bei bestimmten Vorsorgeprodukten gibt es staatliche Prämien.

Für 2026 gelten laut Ausgangstext folgende Werte:

  • Bausparen: Bei einer begünstigten Einzahlung von 1.200 Euro beträgt die staatliche Prämie maximal 18 Euro.
  • Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge: Bei einer begünstigten Einzahlung von 3.817,04 Euro beträgt die staatliche Prämie 162,22 Euro.
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Wer die jeweiligen Förderungen vollständig nutzen möchte,sollte die erforderlichen Einzahlungen rechtzeitig vor Jahresende durchführen.
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Immobilienverkauf: Änderungen ab 2027 beachten

Wer den Verkauf einer älteren Immobilie plant, sollte den Zeitpunkt des Verkaufs prüfen.

Laut Ausgangstext sind ab 2027 Änderungen bei der Immobilienertragsteuer vorgesehen.

Bei bestimmten Altgrundstücken, die vor dem 31. März 2002 angeschafft wurden, soll sich die effektive Steuerbelastung von bisher 4,2 % auf 6 % des Verkaufspreises erhöhen.

Bei bestimmten umgewidmeten Grundstücken soll die Steuerbelastung von 18 % auf 21 % steigen.

Entscheidend ist dabei grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags.

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Unser Tipp: Lassen Sie vor einem geplanten Immobilienverkauf die steuerlichen Auswirkungen prüfen. Je nach Grundstück und persönlicher Situation kann der Verkaufszeitpunkt einen erheblichen Unterschied machen.

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