
Wer beruflich bedingte Ausgaben steuerlich absetzen möchte, sollte diese möglichst noch vor Jahresende bezahlen.
Typische Werbungskosten sind beispielsweise:
Für viele Werbungskosten gilt ein jährlicher Pauschbetrag von 132 Euro. Höhere tatsächliche Kosten können bei entsprechendem Nachweis berücksichtigt werden.
Für ergonomisch geeignetes Mobiliar am häuslichen Arbeitsplatz können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 300 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
Laut Ausgangstext kann für 2026 außerdem letztmalig ein Pauschbetrag von 3 Euro pro Homeoffice-Tag für maximal 100 Tage berücksichtigt werden.
Die im Ausgangstext angekündigte Abschaffung dieser Begünstigung ab 2027 sollte vor Veröffentlichung nochmals rechtlich geprüft werden.
Wer für das Jahr 2021 noch keine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt hat, sollte jetzt handeln.
Eine Arbeitnehmerveranlagung kann sich insbesondere lohnen, wenn:
Auch bei geringem Einkommen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuergutschrift entstehen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerlichen Herausforderungen angehen. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir sind für Sie da.
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