Arbeitgeber / Arbeitnehmer
5.11.2026

Steuertipps für Arbeitgeber

Steuerfreie Vorteile für Mitarbeiter nutzen

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern verschiedene Vergünstigungen gewähren, die unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuerfrei und teilweise auch sozialversicherungsfrei sind.

Gerade vor Weihnachten bieten sich einige Möglichkeiten an.

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Begünstigung                                                                                                                     Steuerfreier Betrag bzw. Vorteil

Betriebsveranstaltungen, z. B. Weihnachtsfeier                                        Bis 365 € jährlich

Sachgeschenke, z. B. Weihnachtsgeschenke                                            Bis 186 € jährlich

Zukunftssicherung, z. B. bestimmte Versicherungen                                 Bis 300 € jährlich

Kinderbetreuungszuschuss                                                                  Bis 2.000 € jährlich pro Kind

Mitarbeiterbeteiligung                                                                          Bis 3.000 € jährlich

Mitarbeitergewinnbeteiligung                                                                 Bis 3.000 € jährlich

Mitarbeiterprämie 2026                                                                        Bis 500 € unter bestimmten Voraussetzungen

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Darüber hinaus gibt es weitere begünstigte Leistungen, etwa die Übernahme von Öffi-Tickets einschließlich des Klimatickets, kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten sowie bestimmte Mitarbeiterrabatte.

Bei Mitarbeiterrabatten gilt grundsätzlich eine Freigrenze von 20 %. Für darüber hinausgehende Rabatte kann unter bestimmten Voraussetzungen ein jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro genutzt werden.

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Mitarbeitergewinnbeteiligung und Mitarbeiterprämie 2026

Eine Mitarbeitergewinnbeteiligung kann bis zu 3.000 Euro jährlich lohnsteuerfrei ausbezahlt werden. Sozialversicherungsbeiträge fallen jedoch grundsätzlich an.

Für 2026 sieht der Ausgangstext außerdem eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 500 Euro vor. Voraussetzung ist insbesondere eine entsprechende lohngestaltende Vorschrift, etwa ein Kollektivvertrag.

Anders als bei früheren Prämien besteht für diese Mitarbeiterprämie grundsätzlich Sozialversicherungspflicht. Auch andere Lohnnebenkosten fallen an.

Werden sowohl eine Gewinnbeteiligung als auch eine Mitarbeiterprämie gewährt, ist die gemeinsame steuerfreie Höchstgrenze von 3.000 Euro zu beachten.

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Unser Tipp: Prüfen Sie vor der Auszahlung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So lassen sich steuerliche Vorteile für Mitarbeiter und Unternehmen optimal nutzen.

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