14.12.2020
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Aufgrund der Verhandlungen mit der EU-Kommission ließ die finale Richtlinie für den Fixkostenzuschuss 2 (FKZ II) einige Zeit auf sich warten, wurde jedoch nunmehr veröffentlicht und gleichzeitig auch bereits die Antragsmöglichkeit für die erste Tranche geöffnet (Wir empfehlen jedoch erneut die Beantragung, je nach gewähltem Zeitraum, frühestens ab 01.07.2021 da es hier ansonsten aufgrund Doppelberechnungen zu einem Mehraufwand bzw. zu Mehrkosten kommen kann).
Detaillierter Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link zur Richtlinie des BMF bzw. unseres Leitfadens als PDF-Download.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen wie gewohnt Ihr UNICONSULT-Berater zur Verfügung.
PDF zum Download der Richtlinie
PDF – UNICONSULT Leitfaden zu FKZ II
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne bei allen notwendigen Schritten.