Uniconsult

07.09.2020

Update zum Fixkostenzuschuss: Überblick Phase I (FKZ I) und Phase II (FKZ II)

Die UNICONSULT Fixkostenzuschuss-Task Force hat mit der Bearbeitung der Anträge begonnen. Die Anträge werden nun nacheinander bearbeitet.

Ablauf Phase I (FKZ I)

Die UNICONSULT Fixkostenzuschuss-Task Force hat mit der Bearbeitung der Anträge begonnen. Die Anträge werden nun nacheinander bearbeitet. Nach einer Einarbeitung wird sich der jeweilige bearbeitende Mitarbeiter bei Ihnen melden, um mögliche offene Sachverhalte und Fragen zu klären. Damit auch für Sie das optimale Zuschussergebnis erzielt werden kann, bitten wir Sie aufgrund der Anzahl der Anträge um noch etwas Geduld. Die Antragsfrist für Phase I des Fixkostenzuschusses endet erst mit 31.08.2021. Es liegen nun die qualifizierten Daten aus dem Rechnungswesen vor und es kann somit der gesamte Zuschuss in einem Antrag beantragt werden. In der Zwischenzeit sind nun laufend Klarstellungen und auch Verbesserungen erfolgt. Ihr UNICONSULT-Sachbearbeiter wird bei der Berechnung des Fixkostenzuschusses alle für Sie möglichen Varianten berechnen und die bestmögliche Variante auswählen und mit Ihnen besprechen.

Überblick Phase I und Phase II

Am 24.08.2020 wurden die Richtlinien für den Fixkostenzuschuss Phase II veröffentlicht. Es ergeben sich einige Veränderungen im Vergleich zur bestehenden Phase I des Fixkostenzuschusses. Hier ein kurzer Überblick, um die neuen bzw. bestehenden Regelungen unterscheiden zu können.

Für weitere Details möchten wir Sie auf die bereits bestehenden Artikel zum Fixkostenzuschuss sowie auf die Förderrichtlinien zur Phase I und Phase II verweisen.