Der Beruf des/der Steuerberater:in ist streng geregelt und setzt eine fundierte Ausbildung sowie Praxiserfahrung voraus. Es gibt mehrere Wege, das Ziel zu erreichen:
1. Voraussetzungen
- Studium (klassischer Weg): Ein abgeschlossenes Studium in BWL, Wirtschaftsrecht, Jus oder Steuerrecht/Wirtschaftsberatung.
- Ohne Studium: Bilanzbuchhalter:innen mit mindestens 3,5 Jahren Berufserfahrung können ebenfalls zur Prüfung antreten.
2. Praxiszeit – Berufsanwärterschaft
Dauer: Mindestens 3 Jahre bei einer Steuerberatungskanzlei.
Zweck: Berufserfahrung sammeln und sich gleichzeitig auf die Fachprüfung vorbereiten.
Organisation: Anmeldung bei der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW).
3. Fachprüfung
Zeitpunkt: Frühestens nach 18 Monaten Praxiszeit.
Inhalte: Klausuren in BWL, Rechnungslegung, Rechtslehre und Abgabenrecht + mündliche Prüfung.
Vorbereitung: Intensiv, mit speziellen Kursen von der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
4. Bestellung zur/zum Steuerberater:in
Nach bestandener Prüfung und Praxiszeit erfolgt die öffentliche Bestellung durch die KSW.
Alternative: Auch erfahrene Bilanzbuchhalter:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen (mind. 5 Jahre tätig) können die Bestellung beantragen.
Kurz gesagt:
Um Steuerberater:in zu werden, braucht man:
· ein Studium oder ausreichend Berufserfahrung,
· 3 Jahre Praxiszeit als Berufsanwärter:in,
· das Bestehen der Fachprüfung,
· die offizielle Bestellung durch die KSW.