Steuern, Zinsen & Versicherungen
14.4.2026

Umsatzsteuersenkung auf Lebensmittel

Ab 1. Juli soll die Umsatzsteuer auf bestimmte Lebensmittel auf 4,9 % gesenkt werden. Ziel ist eine finanzielle Entlastung bei täglichen Einkäufen.

 

Begünstigte Lebensmittel (Auswahl)

  • Milch und Milchprodukte (z. B. Joghurt, Butter)
  • Eier
  • Gemüse (frisch, gekühlt oder gefroren)
  • Obst
  • Reis
  • Mehl und Grieß
  • Nudeln (nur unverarbeitet)
  • Brot und Gebäck (auch glutenfrei)    
  • Speisesalz
       
       

Nicht betroffen: Speisen in Restaurants – hier bleiben die bisherigen Steuersätze bestehen.

Die endgültige gesetzliche Umsetzung bleibt noch abzuwarten.

 

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