
Seit 2026 gelten neue Regeln:
Für zusätzliche Aufwendungen (z.B. Reinigung) gibt es neue Richtwerte:
👉 Liegt die Zulage in einem angemessenen Rahmen, bleibt sie steuerfrei.
👉Ist sie zu hoch oder entstehen die Kosten gar nicht (z.B. Reinigung durch Arbeitgeber), kann Steuerpflicht entstehen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerlichen Herausforderungen angehen. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir sind für Sie da.
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