Doch Vorsicht: Diese Voraussetzung muss jedes Jahr separat erfüllt werden – auch dann, wenn man Restkosten aus Vorjahren geltend machen möchte.
Wichtige Regeln im Überblick:
Fallentscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG):
Eine Steuerpflichtige wollte 2022 Restkosten aus den Jahren 2020/2021 absetzen – obwohl sie 2022 nur 3 Homeoffice-Tage hatte.
Das BFG wies den Abzug ab: Die 26-Tage-Grenze gilt auch für Folgejahre, in denen übertragene Restbeträge geltend gemacht werden.
Fazit:
Wer Kosten für Homeoffice-Mobiliar auf mehrere Jahre verteilt, muss in jedem dieser Jahre die Mindestanzahl an Homeoffice-Tagen erfüllen – sonst verfällt der Steuerabzug für den jeweiligen Restbetrag.
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