Arbeitgeber / Arbeitnehmer
19.5.2026

Sommerjob: Geld verdienen – ohne Ärger mit Finanzamt & Co.

Ferialjobs sind besonders im Sommer sehr beliebt. Werrechtzeitig sucht, hat bessere Chancen auf einen guten Job – und sammeltgleichzeitig wertvolle Praxiserfahrung.

Neben dem Verdienst sollte man sich aber auch frühzeitig mit Steuern, Sozialversicherung und der Familienbeihilfe beschäftigen. So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden. Die folgenden Infos gelten übrigens nicht nur für Ferialjobs, sondern auch für Nebenjobs oder bezahlte Praktika.

 

Steuern: Was ist zu beachten?

Ob Steuern anfallen, hängt davon ab, wie du arbeitest:

Angestellt (z.B. klassischer Ferienjob)

Wenn du nur kurz arbeitest (z.B. einen Monat), wird oftautomatisch Lohnsteuer abgezogen.

👉 Tipp: Im nächsten Jahr kannst du eine Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) machen – das geht bis zu 5 Jahre rückwirkend.
In vielen Fällen bekommst du Geld zurück, weil dein Einkommen auf das ganze Jahr verteilt neu berechnet wird.

 

Selbstständig (Werkvertrag oder freier Dienstvertrag)

Hier wird keine Lohnsteuer automatisch abgezogen.

  • Ab einem Jahreseinkommen von
       
    • 13.539 € oder
    •  
    • 14.769 € (wenn auch Angestellten-Einkünfte dabei sind)
           musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben.
  •  
  • Umsatzsteuer:    
       
    • Erst ab über 55.000 € Jahresumsatz relevant
    •  
    • Darunter gilt die Kleinunternehmerregelung (keine Umsatzsteuer)

Familienbeihilfe: Achtung Zuverdienstgrenze!

Wenn du zu viel verdienst, kann das Auswirkungen auf die Familienbeihilfe haben.

  • Grenze: 17.212 € pro Jahr (brutto, steuerlich gerechnet)
  • Wird diese überschritten, muss der übersteigende Betrag zurückgezahlt werden
  • Das betrifft auch den Kinderabsetzbetrag

👉 Wichtig

  • Unter 19 Jahren: Keine Zuverdienstgrenze
  • Ab 19 Jahren: Einkommen zählt nur in Zeiträumen, in denen Familienbeihilfe bezogen wird

Nicht alle Einnahmen zählen dazu (z.B. Sozialhilfe oder Waisenpension).

👉 Wenn die Grenzeüberschritten wird:

  • Familienbeihilfe muss im nächsten Jahr neu beantragt werden

 

Sozialversicherung: Wann bist du versichert?

Für angestellte Ferialpraktikanten gilt:

  • Bis 551,10 € pro Monat (2026): geringfügig beschäftigt
  • Darüber: volle Sozialversicherung (Beiträge werden abgezogen)

 

Wichtig für Arbeitgeber

Ferialpraktikanten müssen korrekt bezahlt werden:

  • Mindestlohn laut Kollektivvertrag einhalten
  • Zuschläge (z.B. Überstunden) korrekt abrechnen

Sonst drohen Strafen wegen Lohn- und Sozialdumping.

 

Fazit

Ein Sommerjob lohnt sich – finanziell und für die Erfahrung.
Wer sich aber frühzeitig mit Steuern, Sozialversicherung und Familienbeihilfe beschäftigt, spart sich später viel Ärger.

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