
Ferialjobs sind besonders im Sommer sehr beliebt. Werrechtzeitig sucht, hat bessere Chancen auf einen guten Job – und sammeltgleichzeitig wertvolle Praxiserfahrung.
Neben dem Verdienst sollte man sich aber auch frühzeitig mit Steuern, Sozialversicherung und der Familienbeihilfe beschäftigen. So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden. Die folgenden Infos gelten übrigens nicht nur für Ferialjobs, sondern auch für Nebenjobs oder bezahlte Praktika.
Ob Steuern anfallen, hängt davon ab, wie du arbeitest:
Angestellt (z.B. klassischer Ferienjob)
Wenn du nur kurz arbeitest (z.B. einen Monat), wird oftautomatisch Lohnsteuer abgezogen.
👉 Tipp: Im nächsten Jahr kannst du eine Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) machen – das geht bis zu 5 Jahre rückwirkend.
In vielen Fällen bekommst du Geld zurück, weil dein Einkommen auf das ganze Jahr verteilt neu berechnet wird.
Selbstständig (Werkvertrag oder freier Dienstvertrag)
Hier wird keine Lohnsteuer automatisch abgezogen.
Wenn du zu viel verdienst, kann das Auswirkungen auf die Familienbeihilfe haben.
👉 Wichtig
Nicht alle Einnahmen zählen dazu (z.B. Sozialhilfe oder Waisenpension).
👉 Wenn die Grenzeüberschritten wird:
Für angestellte Ferialpraktikanten gilt:
Ferialpraktikanten müssen korrekt bezahlt werden:
Sonst drohen Strafen wegen Lohn- und Sozialdumping.
Ein Sommerjob lohnt sich – finanziell und für die Erfahrung.
Wer sich aber frühzeitig mit Steuern, Sozialversicherung und Familienbeihilfe beschäftigt, spart sich später viel Ärger.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerlichen Herausforderungen angehen. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir sind für Sie da.
Kontakt