Sonstiges
19.5.2026

Mehr Kontrolle bei Kryptowährungen

Seit 2026 gilt das neue Krypto-Meldepflichtgesetz:

  • Kryptobörsen und Anbieter melden Transaktionen automatisch an die Finanz
  • Daten wie Name, Steuer-ID und Transaktionen werden übermittelt
  • Meldung erfolgt jährlich bis 31. Juli des Folgejahres

👉 Folge:
Das Finanzamt kann Kryptoeinkünfte besser kontrollieren.

👉 Wichtig für dich:

  • Gewinne aus Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden (vor allem bei ausländischen Plattformen)
  • Österreichische Anbieter führen oft automatisch 27,5 % KESt ab

👉 Ausnahme:

  • „Alte“ Kryptowährungen (vor 1.3.2021 gekauft) sind nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei

👉 Tipp:
Nicht erklärte Einkünfte sollten rechtzeitig korrigiert werden (z.B. durch Selbstanzeige).

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