Steuern, Zinsen & Versicherungen
4.11.2025

Maßnahmen vor Jahresende 2025 – Für Unternehmer:innen

 

Antrag auf Gruppenbesteuerung stellen

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Mit einer Unternehmensgruppe können Gewinne und Verluste verbundener Kapitalgesellschaften ausgeglichen werden.

 

Voraussetzungen:

  • Finanzielle Verbindung > 50 %  Kapital und Mehrheit der Stimmrechte seit Beginn des Wirtschaftsjahres.
  • Gruppenantrag fristgerecht und unterschrieben beim Finanzamt (auch über FinanzOnline).

 

Frist: Bei Bilanzstichtag 31.12. muss der Antrag spätestens am 31.12.2025 eingebracht werden – gilt auch für die Aufnahme in eine bestehende Gruppe (z. B. Beteiligungserwerb am 1.1.2025).

 

Forschungsförderung– Forschungsprämie (14 %)

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Die Forschungsprämie von 14 % ist eine Steuergutschrift – wirksam auch in Verlustjahren. Forschungsaufwendungen sind zusätzlich steuerlich abzugsfähig.

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Begünstigt (Auszug):

‍Personal‑ und Materialkosten für F&E, Gemeinkosten, Finanzierungskosten sowie unmittelbar F&E‑dienende Investitionen inkl. Grundstücksankauf.
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  • Eigenforschung (im Inland): keine Deckelung der Bemessungsgrundlage; FFG‑Gutachten erforderlich (über FinanzOnline anfordern).
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  • Auftragsforschung (inländischer Auftragnehmer): Bemessungsgrundlage beim Auftraggeber gedeckelt mit1.000.000 €; kein FFG‑Gutachten nötig.
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  • Fiktiver Unternehmerlohn möglich: 50 €pro F&E‑Stunde, max. 86.000 € pro Person.

 

Gewinnfreibetrag(GFB)

 

Für natürliche Personen bis zu 15 % des Gewinns – unabhängig von der Gewinnermittlung.

 

  • Grundfreibetrag: Bis 33.000 € Gewinn automatisch 15 % (kein Investitionsnachweis nötig).    
     
  • Darüber hinaus: Investitionen erforderlich (abnutzbare körperliche Anlagen, Wohnbauanleihen und bestimmte Wertpapiere, z. B. Bundesanleihen, Bank‑/Industrieschuldverschreibungen, bestimmte Investment‑/Immofonds). Behaltefrist: 4 Jahre.    
       
  • Staffelung:
       
    • 33.000–178.000 €: 13 %
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    • 178.000–353.000 €: 7 %
    •  
    • 353.000–583.000 €: 4,5 %
    •  
    • darüber: kein Freibetrag
      Maximum: 46.400 €.        
  •  
  • Pauschalierer: Nur Grundfreibetrag (auch bei Kleinunternehmer‑Pauschale).    
       
  • Der GFB senkt auch die GSVG‑Bemessungsgrundlage.

 

 

Investitionen& Abschreibung optimal timen

 

Halbjahres‑AfA2025: Für Investitionen nach dem 30.6.2025 kann die halbe Jahres‑AfA geltend gemacht werden – ein Vorziehen bis Dezember 2025 kann sich lohnen.

GWG: Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 € (seit 2023) sofortabsetzbar.
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Degressive AfA: Für Investitionen seit 1.7.2020 alternativ 30 %vom (Rest‑)Buchwert möglich.

‍Ausnahmen: u. a. Gebäude, KFZ(ausgenommen E‑Fahrzeuge), Firmenwerte, bestimmte immaterielle Güter (außer Digitalisierung/Ökologisierung/Gesundheit/Life‑Science), gebrauchte Güter, Anlagen für fossile Energieträger, konzerninterne/beherrschende Erwerbe, zur entgeltlichen Überlassung bestimmte unkörperliche Güter.

Einnahmen‑Ausgaben‑Rechner(E/A):

  • Durch Zufluss/Abfluss‑Prinzip lassen sich Zahlungen zeitlich steuern.
           
  • § 19 Abs. 3 EStG: Für z. B. Beratungs‑, Miet‑, Vertriebs‑, Verwaltungs‑, Zinskosten ist nur eine einjährige Vorauszahlung abzugsfähig.
            
  • Regelmäßig wiederkehrend rund um den Jahreswechsel (± 15     Tage) sind dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zuzurechnen.
            
  • „Stehengelassene Forderungen“ (auf Wunsch des Gläubigers später bezahlt) gelten als bereits im alten Jahr zugeflossen.
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Erhöhten Investitionsfreibetrag (IFB) ausnützen

Für begünstigte abnutzbare Anlagegüter (ND ≥ 4 Jahre) wurde der IFB für Investitionen vom 1.11.2025 bis31.12.2026 erhöht:

  • 20 % (statt 10 %),
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  • 22 % für ökologische Investitionen (statt 15 %).
    Auch anteilig möglich, wenn die Investition im November 2025 gestartet, aber noch nicht abgeschlossen ist.
    Deckel: Bemessungsgrundlage 1 Mio. € pro Jahr → Investitionszeitpunkt ggf. gestalten.
    Wichtig: Kein IFB, wenn für dasselbe Wirtschaftsgut ein Gewinnfreibetrag beansprucht wird.
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Öko-Zuschlag für Wohngebäude (2024-2025)

Zusätzliche Betriebsausgabe von 15 % für thermisch‑energetische Sanierungen bei zu Wohnzwecken überlassenen Gebäuden (z. B. Dämmung, Fenstertausch, Dach/Fassade/Begrünung, Tausch fossiler auf klimafreundliche Heizung). Befristet bis Ende 2025.

 

Beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden

Für Gebäude, angeschafft/hergestellt nach dem 30.6.2020:
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  • Jahr 1: 3‑facher Normal‑Satz (7,5 % betrieblich / 4,5 %außerbetrieblich),
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  • Jahr 2: 2‑facher Satz (5 % / 3 %),
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  • ab Jahr 3: 2,5 % betrieblich / 1,5 % V+V.
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Zusatz für Wohngebäude (Betrieb& Privat):
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Fertigstellung 1.1.2024–31.12.2026 und „klimaaktiv bronze“ erfüllt → in den ersten drei Jahren dreifache AfA (bei V+V je 4,5 % für 3 Jahre, keine Halbjahres‑AfA).
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Ersatzbeschaffungen bei Veräußerungsgewinnen von Anlagen

Natürliche Personen können Veräußerungsgewinne aus mindestens 7 Jahre gehaltenen Anlagegütern durch Übertragung auf Anschaffungs‑/Herstellungskosten neuer Investitionen steuerlich stunden (eingeschränkt).

 

Kleinunternehmer-Umsatzgrenze beachten

USt‑Befreiung (ohne Vorsteuerabzug)bis 55.000 € Jahres‑Bruttoumsatz. Wer 2025 darüber zu kommen droht, sollte –wenn möglich und (falls auch 2024 die Grenze überschritten war) – die Leistungserbringung auf 2026 verschieben.
Achtung: Ein bloßes Verschieben des Zahlungseingangs reicht nicht.

 

GSVG-Befreiung beantragen(Kleinstunternehmer)

Bis 31.12.2025 möglich bei Umsatz< 55.000 € und Einkünften < 6.613,20 €.
Berechtigt sind u. a. Jungunternehmer (≤ 12 Monate GSVG‑Pflicht in den letzten 5 Jahren), ab 60 Jahren (Regelpensionsalter) bzw. über 57 bei Einhaltung der Grenzen in den letzten 5 Jahren.
Auch während Kinderbetreuungsgeld oder bei Teilversicherung während Kindererziehung möglich.
Monatsgrenzen (Durchschnitt): 551,10 € Einkünfte bzw. 4.583,33 € Umsatz.

 

Vorauszahlung von GSVG-Beiträgen (E/A-Rechner)

Freiwillige Vorauszahlungen werden anerkannt, wenn sie der erwarteten Nachzahlung entsprechen. Das kann den Gewinn glätten und Progressionssprünge vermeiden.
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Netzkarten für Selbständige

Seit 2022 sind nicht übertragbare Netzkarten für den öffentlichen Verkehr pauschal zu 50 % als Betriebsausgabe absetzbar, wenn auch betrieblich genutzt.
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Aufbewahrungspflichten

  • Mit 31.12.2025 endet grundsätzlich die7‑jährige Aufbewahrung für 2018er‑Unterlagen.
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  • Weiter aufbewahren: Unterlagen, die für laufende Verfahren relevant sind.
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  • Grundstücke:
    • Unsere kompakte Checkliste hilft Ihnen, steuerlich noch heuer das Beste herauszuholen. Prüfen Sie die Punkte und Fristen – und setzen Sie bei Bedarf rechtzeitig Schritte.
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    • ‍12 Jahre bei Vorsteuer‑Rückverrechnung,
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    • ‍22 Jahre, wenn die Grundstücke nicht ausschließlich unternehmerisch genutzt werden und Vorsteuer auch für den privaten Teil geltend wurde,
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    • ‍22 Jahre auch, wenn die Vermietung zu Wohnzwecken bzw. unternehmerische Nutzung ab 1.4.2012 begonnen hat.
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  • ‍Nie vernichten: Belege, die der Beweisführung dienen (Produkthaftung, Eigentum, Bestand, Arbeitsverträge).

 

Abzugsfähigkeit von Spenden
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  • ‍Betriebsausgabe bis 10 % des Gewinns: Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte Forschungs‑/Lehreinrichtungen, Universitäten etc.
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  • ‍Unbegrenzt, wenn Katastrophenhilfe und die Spende Werbezwecken dient.
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  • ‍Ebenfalls absetzbar: Spenden für mildtätige Zwecke, Tierschutz, freiwillige Feuerwehren.
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  • ‍Wichtig: Spendenempfänger muss in der BMF‑Liste stehen und die Spende 2025geleistet sein.
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  • ‍Seit 2024: Unter Gemeinnützigkeits‑Voraussetzungen auch Spenden an Schulen, Kindergärten, Kultureinrichtungen, Sportvereineabsetzbar.
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  • ‍Keine doppelte Begünstigung: Eine Spende ist entweder Betriebsausgabe oder Sonderausgabe.
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  • ‍Gesamtgrenze: Betriebliche + private Spenden zusammen max. 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
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  • ‍Seit 2024: Lebensmittelspenden an begünstigte mildtätige Einrichtungen sind einkommensteuerlich neutral möglich.

 

Wertpapierdeckung bei Pensionsrückstellungen
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Zum Jahresende müssen Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50 % der steuerlichen Pensionsrückstellung des Vorjahres im Betriebsvermögen vorhanden sein. Jetzt prüfen!
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Energieabgabenrückvergütung
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Antrag für das Kalenderjahr 2020 muss spätestens am 31.12.2025 gestellt werden.

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