Steuern, Zinsen & Versicherungen
4.11.2025

Maßnahmen vor Jahresende 2025 – Für Unternehmer:innen

 

Antrag auf Gruppenbesteuerung stellen

Mit einer Unternehmensgruppe können Gewinne und Verluste verbundener Kapitalgesellschaften ausgeglichen werden.

 

Voraussetzungen:

  • Finanzielle Verbindung > 50 %  Kapital und Mehrheit der Stimmrechte seit Beginn des Wirtschaftsjahres.
  • Gruppenantrag fristgerecht und unterschrieben beim Finanzamt (auch über FinanzOnline).

 

Frist: Bei Bilanzstichtag 31.12. muss der Antrag spätestens am 31.12.2025 eingebracht werden – gilt auch für die Aufnahme in eine bestehende Gruppe (z. B. Beteiligungserwerb am 1.1.2025).

 

Forschungsförderung– Forschungsprämie (14 %)

Die Forschungsprämie von 14 % ist eine Steuergutschrift – wirksam auch in Verlustjahren. Forschungsaufwendungen sind zusätzlich steuerlich abzugsfähig.

Begünstigt (Auszug):

Personal‑ und Materialkosten für F&E, Gemeinkosten, Finanzierungskosten sowie unmittelbar F&E‑dienende Investitionen inkl. Grundstücksankauf.

  • Eigenforschung (im Inland): keine Deckelung der Bemessungsgrundlage; FFG‑Gutachten erforderlich (über FinanzOnline anfordern).
  • Auftragsforschung (inländischer Auftragnehmer): Bemessungsgrundlage beim Auftraggeber gedeckelt mit1.000.000 €; kein FFG‑Gutachten nötig.
  • Fiktiver Unternehmerlohn möglich: 50 €pro F&E‑Stunde, max. 86.000 € pro Person.

 

Gewinnfreibetrag(GFB)

 

Für natürliche Personen bis zu 15 % des Gewinns – unabhängig von der Gewinnermittlung.

 

  • Grundfreibetrag: Bis 33.000 € Gewinn automatisch 15 % (kein Investitionsnachweis nötig).    
     
  • Darüber hinaus: Investitionen erforderlich (abnutzbare körperliche Anlagen, Wohnbauanleihen und bestimmte Wertpapiere, z. B. Bundesanleihen, Bank‑/Industrieschuldverschreibungen, bestimmte Investment‑/Immofonds). Behaltefrist: 4 Jahre.    
       
  • Staffelung:
       
    • 33.000–178.000 €: 13 %
    •  
    • 178.000–353.000 €: 7 %
    •  
    • 353.000–583.000 €: 4,5 %
    •  
    • darüber: kein Freibetrag
      Maximum: 46.400 €.        
  •  
  • Pauschalierer: Nur Grundfreibetrag (auch bei Kleinunternehmer‑Pauschale).    
       
  • Der GFB senkt auch die GSVG‑Bemessungsgrundlage.

 

 

Investitionen& Abschreibung optimal timen

 

Halbjahres‑AfA2025: Für Investitionen nach dem 30.6.2025 kann die halbe Jahres‑AfA geltend gemacht werden – ein Vorziehen bis Dezember 2025 kann sich lohnen.

GWG: Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 € (seit 2023) sofortabsetzbar.

Degressive AfA: Für Investitionen seit 1.7.2020 alternativ 30 %vom (Rest‑)Buchwert möglich.

Ausnahmen: u. a. Gebäude, KFZ(ausgenommen E‑Fahrzeuge), Firmenwerte, bestimmte immaterielle Güter (außer Digitalisierung/Ökologisierung/Gesundheit/Life‑Science), gebrauchte Güter, Anlagen für fossile Energieträger, konzerninterne/beherrschende Erwerbe, zur entgeltlichen Überlassung bestimmte unkörperliche Güter.

Einnahmen‑Ausgaben‑Rechner(E/A):

  • Durch Zufluss/Abfluss‑Prinzip lassen sich Zahlungen zeitlich steuern.
           
  • § 19 Abs. 3 EStG: Für z. B. Beratungs‑, Miet‑, Vertriebs‑, Verwaltungs‑, Zinskosten ist nur eine einjährige Vorauszahlung abzugsfähig.
            
  • Regelmäßig wiederkehrend rund um den Jahreswechsel (± 15     Tage) sind dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zuzurechnen.
            
  • „Stehengelassene Forderungen“ (auf Wunsch des Gläubigers später bezahlt) gelten als bereits im alten Jahr zugeflossen.

Erhöhten Investitionsfreibetrag (IFB) ausnützen

Für begünstigte abnutzbare Anlagegüter (ND ≥ 4 Jahre) wurde der IFB für Investitionen vom 1.11.2025 bis31.12.2026 erhöht:

  • 20 % (statt 10 %),
  • 22 % für ökologische Investitionen (statt 15 %).
    Auch anteilig möglich, wenn die Investition im November 2025 gestartet, aber noch nicht abgeschlossen ist.
    Deckel: Bemessungsgrundlage 1 Mio. € pro Jahr → Investitionszeitpunkt ggf. gestalten.
    Wichtig: Kein IFB, wenn für dasselbe Wirtschaftsgut ein Gewinnfreibetrag beansprucht wird.

Öko-Zuschlag für Wohngebäude (2024-2025)

Zusätzliche Betriebsausgabe von 15 % für thermisch‑energetische Sanierungen bei zu Wohnzwecken überlassenen Gebäuden (z. B. Dämmung, Fenstertausch, Dach/Fassade/Begrünung, Tausch fossiler auf klimafreundliche Heizung). Befristet bis Ende 2025.

 

Beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden

Für Gebäude, angeschafft/hergestellt nach dem 30.6.2020:

  • Jahr 1: 3‑facher Normal‑Satz (7,5 % betrieblich / 4,5 %außerbetrieblich),

  • Jahr 2: 2‑facher Satz (5 % / 3 %),
  • ab Jahr 3: 2,5 % betrieblich / 1,5 % V+V.

Zusatz für Wohngebäude (Betrieb& Privat):

Fertigstellung 1.1.2024–31.12.2026 und „klimaaktiv bronze“ erfüllt → in den ersten drei Jahren dreifache AfA (bei V+V je 4,5 % für 3 Jahre, keine Halbjahres‑AfA).

Ersatzbeschaffungen bei Veräußerungsgewinnen von Anlagen

Natürliche Personen können Veräußerungsgewinne aus mindestens 7 Jahre gehaltenen Anlagegütern durch Übertragung auf Anschaffungs‑/Herstellungskosten neuer Investitionen steuerlich stunden (eingeschränkt).

 

Kleinunternehmer-Umsatzgrenze beachten

USt‑Befreiung (ohne Vorsteuerabzug)bis 55.000 € Jahres‑Bruttoumsatz. Wer 2025 darüber zu kommen droht, sollte –wenn möglich und (falls auch 2024 die Grenze überschritten war) – die Leistungserbringung auf 2026 verschieben.
Achtung: Ein bloßes Verschieben des Zahlungseingangs reicht nicht.

 

GSVG-Befreiung beantragen(Kleinstunternehmer)

Bis 31.12.2025 möglich bei Umsatz< 55.000 € und Einkünften < 6.613,20 €.
Berechtigt sind u. a. Jungunternehmer (≤ 12 Monate GSVG‑Pflicht in den letzten 5 Jahren), ab 60 Jahren (Regelpensionsalter) bzw. über 57 bei Einhaltung der Grenzen in den letzten 5 Jahren.
Auch während Kinderbetreuungsgeld oder bei Teilversicherung während Kindererziehung möglich.
Monatsgrenzen (Durchschnitt): 551,10 € Einkünfte bzw. 4.583,33 € Umsatz.

 

Vorauszahlung von GSVG-Beiträgen (E/A-Rechner)

Freiwillige Vorauszahlungen werden anerkannt, wenn sie der erwarteten Nachzahlung entsprechen. Das kann den Gewinn glätten und Progressionssprünge vermeiden.

Netzkarten für Selbständige

Seit 2022 sind nicht übertragbare Netzkarten für den öffentlichen Verkehr pauschal zu 50 % als Betriebsausgabe absetzbar, wenn auch betrieblich genutzt.

Aufbewahrungspflichten

  • Mit 31.12.2025 endet grundsätzlich die7‑jährige Aufbewahrung für 2018er‑Unterlagen.
  • Weiter aufbewahren: Unterlagen, die für laufende Verfahren relevant sind.
  • Grundstücke:
    • Unsere kompakte Checkliste hilft Ihnen, steuerlich noch heuer das Beste herauszuholen. Prüfen Sie die Punkte und Fristen – und setzen Sie bei Bedarf rechtzeitig Schritte.
    • 12 Jahre bei Vorsteuer‑Rückverrechnung,
    • 22 Jahre, wenn die Grundstücke nicht ausschließlich unternehmerisch genutzt werden und Vorsteuer auch für den privaten Teil geltend wurde,
    • 22 Jahre auch, wenn die Vermietung zu Wohnzwecken bzw. unternehmerische Nutzung ab 1.4.2012 begonnen hat.
  • Nie vernichten: Belege, die der Beweisführung dienen (Produkthaftung, Eigentum, Bestand, Arbeitsverträge).

 

Abzugsfähigkeit von Spenden

  • Betriebsausgabe bis 10 % des Gewinns: Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte Forschungs‑/Lehreinrichtungen, Universitäten etc.
  • Unbegrenzt, wenn Katastrophenhilfe und die Spende Werbezwecken dient.
  • Ebenfalls absetzbar: Spenden für mildtätige Zwecke, Tierschutz, freiwillige Feuerwehren.
  • Wichtig: Spendenempfänger muss in der BMF‑Liste stehen und die Spende 2025geleistet sein.
  • Seit 2024: Unter Gemeinnützigkeits‑Voraussetzungen auch Spenden an Schulen, Kindergärten, Kultureinrichtungen, Sportvereineabsetzbar.
  • Keine doppelte Begünstigung: Eine Spende ist entweder Betriebsausgabe oder Sonderausgabe.
  • Gesamtgrenze: Betriebliche + private Spenden zusammen max. 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
  • Seit 2024: Lebensmittelspenden an begünstigte mildtätige Einrichtungen sind einkommensteuerlich neutral möglich.

 

Wertpapierdeckung bei Pensionsrückstellungen

Zum Jahresende müssen Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50 % der steuerlichen Pensionsrückstellung des Vorjahres im Betriebsvermögen vorhanden sein. Jetzt prüfen!

Energieabgabenrückvergütung

Antrag für das Kalenderjahr 2020 muss spätestens am 31.12.2025 gestellt werden.

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