Steuern, Zinsen & Versicherungen
4.11.2025

Maßnahmen vor Jahresende 2025 – Für Arbeitnehmer:innen

Mit diesen Schritten holen Sie heuer noch das Maximum aus Ihrer Arbeitnehmerveranlagung heraus.
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Werbungskosten noch 2025 bezahlen

Ausgaben, die direkt mit Ihrer nichtselbständigen Tätigkeit zusammenhängen, müssen bis 31.12.2025 bezahlt sein, damit sie 2025 absetzbar sind. Häufig sind das Aus‑, Fortbildungs‑ und Umschulungskosten.
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Wichtig:

  • Nachweis erforderlich: Rechnungen, Zahlungsbelege, Fahrtenbuch etc. aufbewahren.
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  • Schwelle: Werbungskosten wirken sich erst über 132 €(Pauschale) hinaus aus.
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Home‑Office:

  • Pauschal ohne Nachweis: 3 € pro Home‑Office‑Tag, max. 100 Tage (= bis zu 300 €).
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  • Zusätzlich möglich: bis zu 300 € für ergonomisches Mobiliar (z. B. Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung), wenn 2025 angeschafft und bezahlt.

Tipp: Prüfen Sie noch offene Rechnungen und zahlen Sie berufliche Kosten rechtzeitig vor dem 31.12.2025.

 

Arbeitnehmerveranlagung 2020 / Rückzahlung zu hoher Lohnsteuer
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Neben der Pflichtveranlagung (z. B. bei nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften über 730 € p. a.) gibt es die Antragsveranlagung, wenn Sie ein Guthaben erwarten. Der Antrag ist binnen 5 Jahren möglich – für 2020 endet die Frist am 31.12.2025.
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Im Rahmen der Veranlagung 2020 können Sie u. a. geltend machen:

  • ‍Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, soweit nicht bereits im Freibetragsbescheid berücksichtigt.
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Gute Gründe für eine(Antrags‑)Veranlagung:
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  • ‍Zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer (Rückerstattung).
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  • Negativsteuer bei geringen Bezügen.
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  • Pendlerpauschale wurde nicht berücksichtigt.
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  • Arbeitgeberwechsel unter dem Jahr oder nicht ganzjährig beschäftigt.
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So gehen Sie vor:
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1.     Unterlagensammeln (Belege 2020, Lohnzettel, Nachweise).

2.     Werbungskostenprüfen (siehe oben).

3.     Antragfür 2020 spätestens bis 31.12.2025 elektronisch (FinanzOnline) oderper Formular einreichen.

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