Steuern, Zinsen & Versicherungen
4.11.2025

Maßnahmen vor Jahresende 2025 – Für Arbeitnehmer:innen

Mit diesen Schritten holen Sie heuer noch das Maximum aus Ihrer Arbeitnehmerveranlagung heraus.

Werbungskosten noch 2025 bezahlen

Ausgaben, die direkt mit Ihrer nichtselbständigen Tätigkeit zusammenhängen, müssen bis 31.12.2025 bezahlt sein, damit sie 2025 absetzbar sind. Häufig sind das Aus‑, Fortbildungs‑ und Umschulungskosten.

Wichtig:

  • Nachweis erforderlich: Rechnungen, Zahlungsbelege, Fahrtenbuch etc. aufbewahren.
  • Schwelle: Werbungskosten wirken sich erst über 132 €(Pauschale) hinaus aus.

Home‑Office:

  • Pauschal ohne Nachweis: 3 € pro Home‑Office‑Tag, max. 100 Tage (= bis zu 300 €).
  • Zusätzlich möglich: bis zu 300 € für ergonomisches Mobiliar (z. B. Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung), wenn 2025 angeschafft und bezahlt.

Tipp: Prüfen Sie noch offene Rechnungen und zahlen Sie berufliche Kosten rechtzeitig vor dem 31.12.2025.

 

Arbeitnehmerveranlagung 2020 / Rückzahlung zu hoher Lohnsteuer

Neben der Pflichtveranlagung (z. B. bei nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften über 730 € p. a.) gibt es die Antragsveranlagung, wenn Sie ein Guthaben erwarten. Der Antrag ist binnen 5 Jahren möglich – für 2020 endet die Frist am 31.12.2025.

Im Rahmen der Veranlagung 2020 können Sie u. a. geltend machen:

  • Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, soweit nicht bereits im Freibetragsbescheid berücksichtigt.

Gute Gründe für eine(Antrags‑)Veranlagung:

  • Zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer (Rückerstattung).
  • Negativsteuer bei geringen Bezügen.
  • Pendlerpauschale wurde nicht berücksichtigt.
  • Arbeitgeberwechsel unter dem Jahr oder nicht ganzjährig beschäftigt.

So gehen Sie vor:

1.     Unterlagensammeln (Belege 2020, Lohnzettel, Nachweise).

2.     Werbungskostenprüfen (siehe oben).

3.     Antragfür 2020 spätestens bis 31.12.2025 elektronisch (FinanzOnline) oderper Formular einreichen.

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