Steuern, Zinsen & Versicherungen
4.11.2025

Maßnahmen vor Jahresende 2025 – Für alle Steuerpflichtigen

Mit diesen Punkten können Sie Ihre Steuerlast 2025 noch gezielt senken. Kurz und übersichtlich zusammengefasst.

1) Sonderausgaben ohne Höchstbetrag & Kirchenbeitrag

Unbegrenzt absetzbar(sofern nicht bereits als Betriebs‑/Werbungskosten berücksichtigt):

  • Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten
  • Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
  • Bestimmte Renten und dauernde Lasten
  • Steuerberatungskosten (pauschalierte Steuerpflichtige können diese immer als Sonderausgaben absetzen)

Kirchenbeitrag: Bis zu 600 € absetzbar; wird in der Regel automatisch über die Meldung an das Finanzamt berücksichtigt.

2) Spenden als Sonderausgaben

  • Spenden an begünstigte Organisationen(z. B. Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen) sind bis max. 10 % des Einkommens absetzbar.
  • Wichtig: Wurden bereits betriebliche Spenden als Betriebsausgabe geltend gemacht, verringert sich das Maximum bei den privaten Sonderausgaben.
  • Auch private Geldspenden an mildtätige Organisationen, Tierschutzvereine/-heime (gemäß BMF‑Liste)sowie an freiwillige Feuerwehren sind begünstigt.
  • Gesamtobergrenze: Betriebliche plusprivate Spenden zusammen max. 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
  • Ab 2024 (Gemeinnützigkeitsreform):Erweiterung auf z. B. Schulen, Kindergärten, Kultureinrichtungen, SportvereineVoraussetzung: Gemeinnützigkeit.

3) Zukunftsvorsorge, Bausparen & prämienbegünstigte Pensionsvorsorge

  • Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge 2025: Geförderter Betrag 3.552,60 € p. a.staatliche Prämie 4,25 % =150,99 €.
  • Bausparen 2025: 18 € Prämie beim maximalgeförderten Einzahlungsbetrag von 1.200 €, sofern der Vertrag das ganze Jahr aufrecht war.

4) Handwerker‑ und Reparaturbonus

  • Handwerkerbonus: 20 % der Nettokosten für Handwerkerleistungen im privaten Wohn‑/Lebensbereich, max.1.500 € pro Person bzw. pro Wohneinheit. Antrag online über www.handwerkerbonus.gv.at.
  • Reparaturbonus: Mittel derzeit ausgeschöpft; laut Regierungsplänen soll im Dezember die „Geräte‑Retter‑Prämie“ als Nachfolgeprogramm starten.

5) Zuwendungen an Privatstiftungen – Timing beachten

Ab 1.1.2026 ist eine Erhöhung geplant:

  • Stiftungseingangssteuer (und ‑äquivalent)von 2,5 % → 3,5 %
  • Zwischensteuer für Stiftungen von 23 %→ 27,5 %
    Empfehlung: Geplante Zuwendungen möglichst noch 2025 vornehmen.

Praktische Tipps zum Jahresende

  • Belege sammeln und prüfen: Spendenbestätigungen, Kirchenbeitragsnachweise, Verträge zur Vorsorge/Bausparen, Handwerkerrechnungen.
  • Fristen im Blick: Zahlungen müssen 2025geleistet sein, um 2025 zu wirken.
  • Begünstigte Organisationen checken: Ob sie auf der BMF‑Liste bzw. gemeinnützig sind.

Bleiben Sie informiert
mit unserem Newsletter
Sie wollen mehr wissen?
Melden Sie sich zu unserem Newsletter an.