Mit diesen Punkten können Sie Ihre Steuerlast 2025 noch gezielt senken. Kurz und übersichtlich zusammengefasst.
1) Sonderausgaben ohne Höchstbetrag & Kirchenbeitrag
Unbegrenzt absetzbar(sofern nicht bereits als Betriebs‑/Werbungskosten berücksichtigt):
- Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten
 - Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
 - Bestimmte Renten und dauernde Lasten
 - Steuerberatungskosten (pauschalierte Steuerpflichtige können diese immer als Sonderausgaben absetzen)
 
Kirchenbeitrag: Bis zu 600 € absetzbar; wird in der Regel automatisch über die Meldung an das Finanzamt berücksichtigt.
2) Spenden als Sonderausgaben
- Spenden an begünstigte Organisationen(z. B. Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen) sind bis max. 10 % des Einkommens absetzbar.
 - Wichtig: Wurden bereits betriebliche Spenden als Betriebsausgabe geltend gemacht, verringert sich das Maximum bei den privaten Sonderausgaben.
 - Auch private Geldspenden an mildtätige Organisationen, Tierschutzvereine/-heime (gemäß BMF‑Liste)sowie an freiwillige Feuerwehren sind begünstigt.
 - Gesamtobergrenze: Betriebliche plusprivate Spenden zusammen max. 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
 - Ab 2024 (Gemeinnützigkeitsreform):Erweiterung auf z. B. Schulen, Kindergärten, Kultureinrichtungen, Sportvereine – Voraussetzung: Gemeinnützigkeit.
 
3) Zukunftsvorsorge, Bausparen & prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
- Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge 2025: Geförderter Betrag 3.552,60 € p. a. → staatliche Prämie 4,25 % =150,99 €.
 - Bausparen 2025: 18 € Prämie beim maximalgeförderten Einzahlungsbetrag von 1.200 €, sofern der Vertrag das ganze Jahr aufrecht war.
 
4) Handwerker‑ und Reparaturbonus
- Handwerkerbonus: 20 % der Nettokosten für Handwerkerleistungen im privaten Wohn‑/Lebensbereich, max.1.500 € pro Person bzw. pro Wohneinheit. Antrag online über www.handwerkerbonus.gv.at.
 - Reparaturbonus: Mittel derzeit ausgeschöpft; laut Regierungsplänen soll im Dezember die „Geräte‑Retter‑Prämie“ als Nachfolgeprogramm starten.
 
5) Zuwendungen an Privatstiftungen – Timing beachten
Ab 1.1.2026 ist eine Erhöhung geplant:
- Stiftungseingangssteuer (und ‑äquivalent)von 2,5 % → 3,5 %
 - Zwischensteuer für Stiftungen von 23 %→ 27,5 %
Empfehlung: Geplante Zuwendungen möglichst noch 2025 vornehmen.
 
Praktische Tipps zum Jahresende
- Belege sammeln und prüfen: Spendenbestätigungen, Kirchenbeitragsnachweise, Verträge zur Vorsorge/Bausparen, Handwerkerrechnungen.
 - Fristen im Blick: Zahlungen müssen 2025geleistet sein, um 2025 zu wirken.
 - Begünstigte Organisationen checken: Ob sie auf der BMF‑Liste bzw. gemeinnützig sind.