
Die Bundesregierung hat mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 zahlreiche Änderungen im Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht vorgeschlagen. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten geplanten Maßnahmen.
Der Körperschaftsteuersatz bleibt grundsätzlich bei 23 %. Ab 2028 soll jedoch für Gewinne über 1 Million Euro ein erhöhter Steuersatz von 24 % gelten. Bei Unternehmensgruppen wird dafür das gesamte Gruppeneinkommen herangezogen.
Für Wirtschaftsjahre, die zwischen 2027 und 2029 beginnen, soll der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nur noch für echte Investitionen (z. B. Maschinen oder Betriebsausstattung) gelten. Investitionen in Wertpapiere sollen in diesem Zeitraum keinen Gewinnfreibetrag mehr auslösen. Bereits bestehende Wertpapierinvestitionen können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ersetzt werden.
Für ältere Immobilien („Altvermögen“) sollen sich ab Verkäufen nach dem 31. Dezember 2026 die pauschalen Anschaffungskosten verringern. Dadurch erhöht sich in vielen Fällen die steuerliche Belastung beim Verkauf. Der Steuersatz der Immobilienertragsteuer bleibt zwar bei 30 %,die tatsächlich zu zahlende Steuer steigt jedoch aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlagen.
Ab Wirtschaftsjahren, die im Jahr 2027 enden, sollen Forderungen einer GmbH gegenüber ihren Gesellschaftern grundsätzlich bis zum Bilanzstichtag ausgeglichen oder in ein fremdübliches Darlehen umgewandelt werden.
Bleiben Forderungen bestehen, können diese künftig als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden und Kapitalertragsteuer auslösen. Für Gesellschafter mit einer Beteiligung von mindestens 10 % ist eine Freigrenze von 50.000 Euro vorgesehen.
Für Wirtschaftsjahre ab 2027 sollen sowohl das Telearbeitspauschale als auch das Arbeitsplatzpauschale abgeschafft werden.
Die Möglichkeit, Kosten für ergonomisches Mobiliar steuerlich geltend zu machen, soll hingegen bestehen bleiben. Künftig soll dafür auch die bisher erforderliche Mindestanzahl an Telearbeitstagen entfallen.
Mehrere Familien- und Sozialleistungen sollen im Jahr 2028 nicht an die Inflation angepasst werden. Betroffen sind unter anderem:
Auch beim Familienbonus Plus sind Änderungen geplant. Ab 2027 soll dieser grundsätzlich nur noch im Verhältnis 50:50 oder 75:25 zwischen den Eltern aufgeteilt werden können. Die bisher mögliche Aufteilung von 100:0 soll – mit Ausnahmen für Familien mit Kindern unter vier Jahren – entfallen.
Für rein elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge soll erstmals ein Sachbezug eingeführt werden.
Damit entfällt der bisherige steuerliche Vorteil für Elektro-Dienstwagen teilweise.
Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung soll zusätzlich zur jährlichen Anpassung erhöht werden:
Dadurch steigen für höhere Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge.
Zur Bekämpfung nicht erklärter Vermietungseinkünfte und missbräuchlicher Immobiliengeschäfte sollen künftig mehr Daten aus dem Grundbuch sowie vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen für steuerliche Zwecke verwendet werden dürfen.
Die geplanten Änderungen betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen und können je nach Situation spürbare steuerliche und finanzielle Auswirkungen haben. Da es sich derzeit noch um einen Gesetzesentwurf handelt, sind Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren möglich.
Wir verfolgen die weitere Entwicklung laufend und informieren Sie selbstverständlich über die endgültigen gesetzlichen Beschlüsse und deren Auswirkungen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerlichen Herausforderungen angehen. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir sind für Sie da.
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