Steuern, Zinsen & Versicherungen
14.4.2026

Depotübertragung und Steuer

Beim Übertragen von Wertpapieren (z. B. Aktien) von einem Depot auf ein anderes kann es steuerliche Folgen geben. Grundsätzlich gilt:

Eine Depotübertragung kann so behandelt werden, als hätten Sie die Wertpapiere verkauft. Dadurch können Steuern auf Kursgewinne anfallen.

 

Wann ist die Übertragung steuerfrei?

 

Keine Steuerfällt an, wenn:

  • die Wertpapiere auf ein Depot derselben Person übertragen werden und
  • die Besteuerung weiterhin sichergestellt ist
       
       

Das gilt z.B. bei:

  • Übertragungen zwischen eigenen Depots (im In- oder Ausland)
       
       

Wichtige Voraussetzung

Damit keine Steuer anfällt, müssen bestimmte Daten an das Finanzamt gemeldet werden, u. a.:

  • Name und Adresse
  • Steuer- oder Sozialversicherungsnummer
  • Details zu den Wertpapieren (z. B. ISIN, Anzahl)
  • Anschaffungskosten
  • neues Depot
       
       

Die Meldung muss innerhalb eines Monats erfolgen.

 

Achtung

 

  • Erfolgt keine oder fehlerhafte Meldung, wird die Übertragung steuerpflichtig
  • Wird die Datenweitergabe nicht erlaubt, muss die Bank automatisch KESt einbehalten
  • Bei Übertragungen zwischen ausländischen Depots muss die Meldung vom Steuerpflichtigen selbst erfolgen
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