
Beim Übertragen von Wertpapieren (z. B. Aktien) von einem Depot auf ein anderes kann es steuerliche Folgen geben. Grundsätzlich gilt:
Eine Depotübertragung kann so behandelt werden, als hätten Sie die Wertpapiere verkauft. Dadurch können Steuern auf Kursgewinne anfallen.
Keine Steuerfällt an, wenn:
Das gilt z.B. bei:
Damit keine Steuer anfällt, müssen bestimmte Daten an das Finanzamt gemeldet werden, u. a.:
Die Meldung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerlichen Herausforderungen angehen. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir sind für Sie da.
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