Steuern, Zinsen & Versicherungen
9.6.2026

Budgetmaßnahmengesetz 2026: Wichtige Änderungen im Überblick

Mit dem geplanten Budgetmaßnahmengesetz 2026 sind zahlreiche steuerliche und rechtliche Änderungen vorgesehen. Einige Regelungen bringen Erleichterungen, andere führen zu strengeren Vorgaben. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Steuerfreie Mitarbeiterprämie wird verlängert

Die steuerfreie Mitarbeiterprämie soll auch im Jahr 2026 weiterhin möglich sein. Allerdings werden die Voraussetzungen gegenüber 2025 verschärft.

Die wichtigsten Eckpunkte:

·        Die Prämie ist auf maximal 500 Euro pro Mitarbeiter begrenzt (2025 waren es noch 1.000 Euro).

·        Begünstigt sind ausschließlich Zahlungen im Zeitraum Juli bis Dezember 2026.

·        Auszahlungen im ersten Halbjahr 2026 sind nicht steuerfrei.

·        Die Prämie bleibt zwar lohnsteuerfrei, unterliegt jedoch weiterhin den übrigen Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträgen.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist eine sogenannte lohngestaltende Vorschrift, beispielsweise:

·        ein Kollektivvertrag,

·        eine Betriebsvereinbarung oder

·        unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende vertragliche Regelung für alle Arbeitnehmer.

Wird zusätzlich eine steuerfreie Gewinnbeteiligung gewährt, können im Jahr 2026 insgesamt bis zu 3.000 Euro steuerfrei ausbezahlt werden.

Wichtig ist außerdem, dass die Mitarbeiterprämie eine außergewöhnliche Leistung des Arbeitgebers darstellt. Regelmäßige Bonuszahlungen, Leistungsprämien oder außerordentliche Gehaltserhöhungen erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Höhere Strafen bei Verstößen gegen die Preisauszeichnung

Das Budgetmaßnahmengesetz sieht auch Änderungen beim Preisauszeichnungsgesetz vor.

Künftig soll ein dreistufiges System gelten:

1. Verbesserungsauftrag

Bei einem erstmaligen Verstoß wird zunächst ein Verbesserungsauftrag erteilt. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

2. Geldstrafe

Wird der Verbesserungsauftrag nicht erfüllt, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu:

·        2.500 Euro pro betroffenem Produkt,

·        maximal jedoch 10.000 Euro insgesamt.

3. Wiederholungsverstoß

Bei einem erneuten Verstoß erhöhen sich die Strafrahmen auf:

·        bis zu 3.750 Euro pro Produkt,

·        maximal 15.000 Euro insgesamt.

Das Prinzip „Beraten statt Strafen“ kann erst wieder angewendet werden, wenn seit dem letzten Verstoß mindestens zwölf Monate vergangen sind.

Verschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung

Auch bei der Wegzugsbesteuerung sind strengere Nachweispflichten geplant.

Bisher konnten bestimmte Steuerschulden bei einem Wegzug ins Ausland unter bestimmten Voraussetzungen zunächst nicht festgesetzt werden. Künftig sollen Steuerpflichtige beziehungsweise deren Rechtsnachfolger regelmäßig nachweisen müssen, dass die betroffenen Vermögenswerte noch nicht veräußert wurden.

Nachweis für bestehende Fälle

Für bereits bestehende Fälle soll bis spätestens 31. Dezember 2026 ein Nachweis erbracht werden, wenn:

·        die Nichtfestsetzung nach dem 31. Dezember 2005 erfolgt ist und

·        die zugrunde liegende Steuerschuld mehr als 100.000 Euro beträgt.

Laufende Nachweispflicht für neue Fälle

Für zukünftige Wegzugsfälle soll eine jährliche Nachweispflicht gelten, wenn die im Zusammenhang mit dem Wegzug ermittelten Einkünfte insgesamt mehr als 100.000 Euro betragen.

Betroffen sind insbesondere:

·        Beteiligungen,

·        Wertpapiere,

·        Derivate,

·        Kryptowährungen und

·        andere Wirtschaftsgüter.

Wird der erforderliche Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, soll die bislang nicht festgesetzte Steuer zwingend vorgeschrieben werden.

Als Nachweis kommen beispielsweise in Betracht:

·        Depotauszüge,

·        Firmenbuchauszüge,

·        Bankbestätigungen oder

·        vergleichbare Dokumente.

Die Übermittlung kann schriftlich oder über FinanzOnline erfolgen.

Fazit

Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 bringt sowohl neue Begünstigungen als auch zusätzliche Verpflichtungen mit sich. Unternehmen sollten insbesondere die geänderten Voraussetzungen für die Mitarbeiterprämie, die strengeren Regelungen bei der Preisauszeichnung sowie die neuen Nachweispflichten im Bereich der Wegzugsbesteuerung rechtzeitig prüfen und entsprechende Maßnahmen vorbereiten. Da sich das Gesetzgebungsverfahren noch in Umsetzung befindet, bleibt die endgültige Beschlussfassung abzuwarten.

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