Steuern, Zinsen & Versicherungen
9.6.2026

Arbeiten im Alter wird steuerlich attraktiver

Angesichts des demografischen Wandels sollen ältere Arbeitnehmer künftig stärker motiviert werden, auch nach Erreichen des Pensionsalters weiterhin beruflich aktiv zu bleiben. Mit dem Maßnahmenpaket „Arbeiten im Alter“ werden dafür verschiedene finanzielle Anreize geschaffen. Frühere Überlegungen, wie etwa eine pauschale Einkommensteuer von 25 %, werden hingegen nicht umgesetzt.

Neuer Aktivitätsfreibetrag ab 2027

Kernstück der neuen Regelungen ist der sogenannte Aktivitätsfreibetrag. Dieser ermöglicht einen steuerfreien Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr (bzw. 1.250 Euro pro Monat bei unterjähriger Inanspruchnahme) für aktive Erwerbseinkünfte, die neben einer Pension oder anstelle eines Pensionsantritts erzielt werden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:

·        Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters,

·        Anspruch auf eine Alterspension bzw. bei Selbständigen auf eine vergleichbare Altersversorgung,

·        bei Personen, die bereits eine Pension beziehen und weiterhin arbeiten („Zuverdiener“), eine bestimmte Mindestanzahl an Versicherungsmonaten.

Für Zuverdiener gelten derzeit folgende Mindestversicherungszeiten:

·        Männer: 480 Versicherungsmonate

·        Frauen: 408 Versicherungsmonate

Die erforderlichen Versicherungszeiten für Frauen werden schrittweise erhöht und sollen bis 2033 an jene der Männer angepasst werden.

Begünstigt sind sowohl Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Aktivitätsfreibetrag soll ab 1. Jänner 2027 für ab diesem Zeitpunkterzielte Einkünfte gelten.

Wegfall von Pensionsversicherungsbeiträgen

Zusätzlich ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer, die trotz Pensionsanspruch weiterarbeiten oder ihren Pensionsantritt aufschieben, künftig keinen Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung mehr bezahlen müssen. Der Dienstgeberanteil bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Für Selbständige, die nach dem GSVG, BSVG oder FSVG versichert sind, ist eine entsprechende Entlastung geplant. Dabei soll der Pensionsversicherungsbeitrag im Ausmaß des bisherigen Dienstnehmeranteilsreduziert werden.

Unterstützung für ältere Arbeitnehmer

Darüber hinaus sollen frei werdende Mittel aus der Abschaffung bestimmter bisheriger Regelungen – beispielsweise des besonderen Höherversicherungsbeitrags für erwerbstätige Pensionisten – in einen Arbeitsmarkt-Transformationsfonds fließen. Dieser soll insbesondere Maßnahmen zur Förderung älterer Arbeitnehmer finanzieren.

Geplant sind außerdem Beratungs- und Unterstützungsangebote für Branchen, in denen die Beschäftigungsquote von Personen zwischen 60 und 64 Jahren derzeit besonders niedrig ist.

Fazit

Mit den geplanten Maßnahmen soll es finanziell attraktiver werden, auch nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterzuarbeiten oder den Pensionsantritt hinauszuschieben. Vor allem der neue Aktivitätsfreibetrag und die Entlastung bei den Pensionsversicherungsbeiträgen können zu spürbaren finanziellen Vorteilen führen. Die neuen Regelungen sollen ab 2027 in Krafttreten.

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