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Wichtige Termine im September und Oktober 2024: Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

Im September und Oktober 2024 gibt es wichtige Steuertermine, die Sie beachten sollten:

1. Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen 2024:

Frist: Bis spätestens 30.09. 2024

Was: Sie können beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen.
Wichtig: Begründen Sie Ihren Antrag schlüssig und legen Sie eine realistische Prognoserechnung vor, um eine Nachzahlung oder Anspruchszinsen zu vermeiden.

2. Anspruchsverzinsung für Steueransprüche 2023:

Beginn: Ab 01.10.2024

Was: Für noch nicht festgesetzte Steueransprüche des Jahres 2023 (Einkommen- und Körperschaftsteuer) laufen ab diesem Zeitpunkt Anspruchszinsen.
Zinssatz: Derzeit beträgt der Zinssatz 5,88 % (Basiszinssatz + 2%).
Zweck: Die Anspruchsverzinsung gleicht Zinsvorteile oder -nachteile aus, die durch die spätere Zahlung oder Gutschrift der Steuer entstehen.

3. Vermeidung von Nachforderungszinsen:

Möglichkeit: Zahlen Sie vor dem 01.10.2024 eine Anzahlung an das Finanzamt in Höhe der erwarteten Nachzahlung.
Ausnahme: Es entstehen keine Zinsen, wenn die Nachforderungszinsen € 50 nicht übersteigen.
Maximale Laufzeit: Anspruchszinsen können maximal für 48 Monate festgesetzt werden.

Dieser Artikel soll eine kurze Übersicht geben – Details können Sie gerne mit Ihrem UNICONSULT-Berater besprechen.