1. Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen 2024:
Frist: Bis spätestens 30.09. 2024
Was: Sie können beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen.
Wichtig: Begründen Sie Ihren Antrag schlüssig und legen Sie eine realistische Prognoserechnung vor, um eine Nachzahlung oder Anspruchszinsen zu vermeiden.
2. Anspruchsverzinsung für Steueransprüche 2023:
Beginn: Ab 01.10.2024
Was: Für noch nicht festgesetzte Steueransprüche des Jahres 2023 (Einkommen- und Körperschaftsteuer) laufen ab diesem Zeitpunkt Anspruchszinsen.
Zinssatz: Derzeit beträgt der Zinssatz 5,88 % (Basiszinssatz + 2%).
Zweck: Die Anspruchsverzinsung gleicht Zinsvorteile oder -nachteile aus, die durch die spätere Zahlung oder Gutschrift der Steuer entstehen.
3. Vermeidung von Nachforderungszinsen:
Möglichkeit: Zahlen Sie vor dem 01.10.2024 eine Anzahlung an das Finanzamt in Höhe der erwarteten Nachzahlung.
Ausnahme: Es entstehen keine Zinsen, wenn die Nachforderungszinsen € 50 nicht übersteigen.
Maximale Laufzeit: Anspruchszinsen können maximal für 48 Monate festgesetzt werden.
Dieser Artikel soll eine kurze Übersicht geben – Details können Sie gerne mit Ihrem UNICONSULT-Berater besprechen.