03.04.2025
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Die neue Bundesregierung hat ihr Regierungsprogramm für 2025-2029 vorgestellt. In steuerlichen Fragen setzt sie auf Einsparungen, aber auch auf Erleichterungen, Vereinfachungen und weniger Bürokratie. Wir haben für Sie die wichtigsten Vorhaben im Überblick:
Bisher wurde die Einkommensteuer um 2/3 der Inflationsrate angepasst. Künftig wird 1/3 ausgesetzt. Noch unklar ist, was mit dem verbleibenden Drittel passiert.
Die Angemessenheitsgrenze soll ab dem Jahr 2027 auf 55.000 € angehoben werden. Der Zielwert von 65.000 € als Angemessenheitsgrenze ist von der budgetären Entwicklung abhängig
Der Gewinnfreibetrag wird auf einheitlich 15 % angehoben, mit einer Maximalhöhe von 55.000 € statt bisher 33.000 €.
Neue Abschreibungen werden geprüft, bestehende Regelungen könnten geändert werden.
Geplant ist eine stufenweise Senkung von 3,7 % auf 0 % bis zur Mitte der Legislaturperiode (abhängig vom Budget).
Letzte Anpassung war 2011, nun soll eine Erhöhung um über 40 % erfolgen.