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Steuerliche Pläne der neuen Bundesregierung

Die neue Bundesregierung hat ihr Regierungsprogramm für 2025-2029 vorgestellt. In steuerlichen Fragen setzt sie auf Einsparungen, aber auch auf Erleichterungen, Vereinfachungen und weniger Bürokratie. Wir haben für Sie die wichtigsten Vorhaben im Überblick:

Inflationsanpassung bei der Einkommensteuer

Bisher wurde die Einkommensteuer um 2/3 der Inflationsrate angepasst. Künftig wird 1/3 ausgesetzt. Noch unklar ist, was mit dem verbleibenden Drittel passiert.

Mehr Pauschalierung für Unternehmen

  • Ab 2025: Umsatzgrenze steigt auf 320.000 €, Betriebsausgabenpauschale auf 13,5 %.
  • Ab 2026: Umsatzgrenze auf 420.000 €, Pauschale auf 15 %.

Luxustangente für PKWs

Die Angemessenheitsgrenze soll ab dem Jahr 2027 auf 55.000 € angehoben werden. Der Zielwert von 65.000 € als Angemessenheitsgrenze ist von der budgetären Entwicklung abhängig

Höherer Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag wird auf einheitlich 15 % angehoben, mit einer Maximalhöhe von 55.000 € statt bisher 33.000 €.

Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten

Neue Abschreibungen werden geprüft, bestehende Regelungen könnten geändert werden.

Erleichterungen bei Betriebsübergaben

  • Der Veranlagungsfreibetrag steigt auf 45.000 € (bisher 7.300 €).
  • Der begünstigende Hälftesteuersatz wird ohne Berufsverbot möglich.

Höhere Besteuerung von Stiftungen

  • Stiftungseingangssteuer und äquivalente Steuer steigen auf 3,5 %.
  • Zwischensteuer erhöht sich auf 27,5 %.

Ende des Klimabonus & Kompensation für Pendler

  • Der Klimabonus wird abgeschafft.
  • 2026 soll eine Teilkompensation über das Pendlerpauschale erfolgen.
  • Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder sinkt auf 25 Cent.

Erhöhung der sonstigen Bezüge

  • Freibetrag für 13. und 14. Gehalt steigt auf 620 €.

Senkung des Dienstgeberbeitrags

Geplant ist eine stufenweise Senkung von 3,7 % auf 0 % bis zur Mitte der Legislaturperiode (abhängig vom Budget).

Grunderwerbsteuer-Reform

  • Strengere Besteuerung von Share Deals zur Erhöhung der Staatseinnahmen.
  • Erster Eigentumserwerb wird steuerlich entlastet (GrESt und staatliche Nebengebühren fallen weg).

Erhöhung der Bundesgebühren

Letzte Anpassung war 2011, nun soll eine Erhöhung um über 40 % erfolgen.

Vereinfachungen bei Dokumentationspflichten

  • Lockerung der Registrierkassen- und Wareneingangsbuch-Pflicht.
  • Belegerteilungspflicht entfällt für Einkäufe bis 35 €, digitaler Beleg als Alternative.

Neuregelung der Bildungskarenz ab 2026

  • Fokus auf geringqualifizierte Personen.
  • Höhere ECTS-Anforderungen und Anwesenheitspflicht.
  • Kombination mit Elternkarenz nicht mehr möglich.