Inflationsanpassung bei der Einkommensteuer
Bisher wurde die Einkommensteuer um 2/3 der Inflationsrate angepasst. Künftig wird 1/3 ausgesetzt. Noch unklar ist, was mit dem verbleibenden Drittel passiert.
Mehr Pauschalierung für Unternehmen
- Ab 2025: Umsatzgrenze steigt auf 320.000 €, Betriebsausgabenpauschale auf 13,5 %.
- Ab 2026: Umsatzgrenze auf 420.000 €, Pauschale auf 15 %.
Luxustangente für PKWs
Die Angemessenheitsgrenze soll ab dem Jahr 2027 auf 55.000 € angehoben werden. Der Zielwert von 65.000 € als Angemessenheitsgrenze ist von der budgetären Entwicklung abhängig
Höherer Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag wird auf einheitlich 15 % angehoben, mit einer Maximalhöhe von 55.000 € statt bisher 33.000 €.
Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
Neue Abschreibungen werden geprüft, bestehende Regelungen könnten geändert werden.
Erleichterungen bei Betriebsübergaben
- Der Veranlagungsfreibetrag steigt auf 45.000 € (bisher 7.300 €).
- Der begünstigende Hälftesteuersatz wird ohne Berufsverbot möglich.
Höhere Besteuerung von Stiftungen
- Stiftungseingangssteuer und äquivalente Steuer steigen auf 3,5 %.
- Zwischensteuer erhöht sich auf 27,5 %.
Ende des Klimabonus & Kompensation für Pendler
- Der Klimabonus wird abgeschafft.
- 2026 soll eine Teilkompensation über das Pendlerpauschale erfolgen.
- Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder sinkt auf 25 Cent.
Erhöhung der sonstigen Bezüge
- Freibetrag für 13. und 14. Gehalt steigt auf 620 €.
Senkung des Dienstgeberbeitrags
Geplant ist eine stufenweise Senkung von 3,7 % auf 0 % bis zur Mitte der Legislaturperiode (abhängig vom Budget).
Grunderwerbsteuer-Reform
- Strengere Besteuerung von Share Deals zur Erhöhung der Staatseinnahmen.
- Erster Eigentumserwerb wird steuerlich entlastet (GrESt und staatliche Nebengebühren fallen weg).
Erhöhung der Bundesgebühren
Letzte Anpassung war 2011, nun soll eine Erhöhung um über 40 % erfolgen.
Vereinfachungen bei Dokumentationspflichten
- Lockerung der Registrierkassen- und Wareneingangsbuch-Pflicht.
- Belegerteilungspflicht entfällt für Einkäufe bis 35 €, digitaler Beleg als Alternative.
Neuregelung der Bildungskarenz ab 2026
- Fokus auf geringqualifizierte Personen.
- Höhere ECTS-Anforderungen und Anwesenheitspflicht.
- Kombination mit Elternkarenz nicht mehr möglich.