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Steuerabzug für ergonomisches Homeoffice-Mobiliar nur bei ausreichend vielen Homeoffice-Tagen möglich

Seit der COVID-19-Pandemie können Arbeitnehmer jährlich bis zu 300 € für ergonomisches Mobiliar (z. B. Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) als Werbungskosten absetzen, wenn sie im Kalenderjahr mindestens 26 Homeoffice-Tage leisten.

Doch Vorsicht: Diese Voraussetzung muss jedes Jahr separat erfüllt werden – auch dann, wenn man Restkosten aus Vorjahren geltend machen möchte.

Wichtige Regeln im Überblick:

  • Max. 300 € pro Jahr können für ergonomisches Mobiliar abgesetzt werden.
  • Voraussetzung: Mind. 26 Tage Homeoffice pro Jahr.
  • Kein gleichzeitiger Abzug für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer möglich.
  • Kosten über 300 € dürfen in die Folgejahre übertragen werden – aber nur, wenn auch in diesen Jahren die 26 Homeoffice-Tage erfüllt sind.

Fallentscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG):

Eine Steuerpflichtige wollte 2022 Restkosten aus den Jahren 2020/2021 absetzen – obwohl sie 2022 nur 3 Homeoffice-Tage hatte.

Das BFG wies den Abzug ab: Die 26-Tage-Grenze gilt auch für Folgejahre, in denen übertragene Restbeträge geltend gemacht werden.

Fazit:

Wer Kosten für Homeoffice-Mobiliar auf mehrere Jahre verteilt, muss in jedem dieser Jahre die Mindestanzahl an Homeoffice-Tagen erfüllen – sonst verfällt der Steuerabzug für den jeweiligen Restbetrag.