Doch Vorsicht: Diese Voraussetzung muss jedes Jahr separat erfüllt werden – auch dann, wenn man Restkosten aus Vorjahren geltend machen möchte.
Wichtige Regeln im Überblick:
- Max. 300 € pro Jahr können für ergonomisches Mobiliar abgesetzt werden.
- Voraussetzung: Mind. 26 Tage Homeoffice pro Jahr.
- Kein gleichzeitiger Abzug für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer möglich.
- Kosten über 300 € dürfen in die Folgejahre übertragen werden – aber nur, wenn auch in diesen Jahren die 26 Homeoffice-Tage erfüllt sind.
Fallentscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG):
Eine Steuerpflichtige wollte 2022 Restkosten aus den Jahren 2020/2021 absetzen – obwohl sie 2022 nur 3 Homeoffice-Tage hatte.
Das BFG wies den Abzug ab: Die 26-Tage-Grenze gilt auch für Folgejahre, in denen übertragene Restbeträge geltend gemacht werden.
Fazit:
Wer Kosten für Homeoffice-Mobiliar auf mehrere Jahre verteilt, muss in jedem dieser Jahre die Mindestanzahl an Homeoffice-Tagen erfüllen – sonst verfällt der Steuerabzug für den jeweiligen Restbetrag.