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Registrierkassen: Tausch der Signaturkarte möglicherweise erforderlich

Aufgrund einer Sicherheitslücke ("EUCLeak") und dem Ablauf der Zertifizierung für bestimmte Signaturkarten (Chip ACOS-ID 2.1) kann ein Kartentausch bei manchen Registrierkassen nötig sein.

Wer ist betroffen?

  • Betroffen:
    Registrierkassen mit physischer Signaturkarte (z. B. USB-Stick) vom Typ ACOS-ID 2.1, insbesondere Karten ab Juni 2022 aus dem A-Trust-Webshop.
  • Nicht betroffen:
    • Cloudbasierte Kassensysteme (z. B. Tablet- oder App-Kassen)
    • Online- oder HSM-Lösungen
    • Signaturkarten ohne ACOS-ID 2.1

Wichtige Fristen:

  • Ab 7. Juni 2025:
    Die betroffenen Signaturkarten entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben.
    → Tausch grundsätzlich bis dahin empfohlen.

  • Verlängerung möglich:
    Wegen technischer Umstände (z. B. Verfügbarkeit neuer Karten) dürfen die Karten in Absprache mit dem BMF noch bis spätestens Mai 2027 weiterverwendet werden.

Was ist beim Kartentausch zu beachten?

  • Die alte Signaturkarte muss außer Betrieb genommen werden.
  • Die neue Karte muss in FinanzOnline registriert und aktiviert werden.
  • Die Registrierkasse selbst muss nicht neu angemeldet werden.

Fazit:

Wer eine Registrierkasse mit ACOS-ID 2.1-Signaturkarte nutzt, sollte prüfen, ob ein Kartentausch notwendig ist – und diesen rechtzeitig bis spätestens Mai 2027 durchführen.