Wer ist betroffen?
- Betroffen:
Registrierkassen mit physischer Signaturkarte (z. B. USB-Stick) vom Typ ACOS-ID 2.1, insbesondere Karten ab Juni 2022 aus dem A-Trust-Webshop. - Nicht betroffen:
- Cloudbasierte Kassensysteme (z. B. Tablet- oder App-Kassen)
- Online- oder HSM-Lösungen
- Signaturkarten ohne ACOS-ID 2.1
Wichtige Fristen:
- Ab 7. Juni 2025:
Die betroffenen Signaturkarten entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben.
→ Tausch grundsätzlich bis dahin empfohlen.
- Verlängerung möglich:
Wegen technischer Umstände (z. B. Verfügbarkeit neuer Karten) dürfen die Karten in Absprache mit dem BMF noch bis spätestens Mai 2027 weiterverwendet werden.
Was ist beim Kartentausch zu beachten?
- Die alte Signaturkarte muss außer Betrieb genommen werden.
- Die neue Karte muss in FinanzOnline registriert und aktiviert werden.
- Die Registrierkasse selbst muss nicht neu angemeldet werden.
Fazit:
Wer eine Registrierkasse mit ACOS-ID 2.1-Signaturkarte nutzt, sollte prüfen, ob ein Kartentausch notwendig ist – und diesen rechtzeitig bis spätestens Mai 2027 durchführen.