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Neue Größenklassen für Kapitalgesellschaften ab 2024

Die Einteilung von Kapitalgesellschaften in Größenklassen (Micro, Klein, Mittelgroß, Groß) nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) basiert auf den Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl. Diese Größenklassen entscheiden, ob:

  • ein Jahresabschluss geprüft werden muss,
  • ein verkürzter Jahresabschluss offengelegt werden kann, oder
  • eine verpflichtende Konzernabschlussprüfung erforderlich ist.

Ab dem 1. Jänner 2024 gelten durch eine EU-Regelung angehobene Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatz (+25 %). Diese Änderungen wurden mit der UGB-Schwellenwerte-Verordnung in Österreich umgesetzt und gelten ab dem Geschäftsjahr 2024.


Artikel-Bild zu diesem Artikel der Uniconsult Steuerberatung

Wichtige Punkte:

  • Eine Größenklasse ändert sich, wenn zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.
  • Bei Neugründungen gilt die neue Größenklasse ab dem ersten Abschlussstichtag.
  • Für Holding-AGs müssen die Schwellenwerte für den Einzelabschluss auf Basis konsolidierter oder aggregierter Werte berechnet werden.

Auswirkungen:

  • Die angehobenen Schwellen können dazu führen, dass kleine GmbHs von einer Pflichtprüfung befreit werden. Wenn jedoch freiwillig geprüft werden soll, muss eine neue Vereinbarung getroffen werden.
  • Auch die Grenzen für die Konzernabschlusspflicht wurden um 25 % angehoben, was für viele Unternehmen Erleichterungen bringen kann.

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob die Änderungen sie betreffen, um ihre Berichtspflichten entsprechend anzupassen.