10.12.2024
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Die Einteilung von Kapitalgesellschaften in Größenklassen (Micro, Klein, Mittelgroß, Groß) nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) basiert auf den Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiteranzahl. Diese Größenklassen entscheiden, ob:
Ab dem 1. Jänner 2024 gelten durch eine EU-Regelung angehobene Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatz (+25 %). Diese Änderungen wurden mit der UGB-Schwellenwerte-Verordnung in Österreich umgesetzt und gelten ab dem Geschäftsjahr 2024.
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob die Änderungen sie betreffen, um ihre Berichtspflichten entsprechend anzupassen.