- ein Jahresabschluss geprüft werden muss,
- ein verkürzter Jahresabschluss offengelegt werden kann, oder
- eine verpflichtende Konzernabschlussprüfung erforderlich ist.
Ab dem 1. Jänner 2024 gelten durch eine EU-Regelung angehobene Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatz (+25 %). Diese Änderungen wurden mit der UGB-Schwellenwerte-Verordnung in Österreich umgesetzt und gelten ab dem Geschäftsjahr 2024.
Wichtige Punkte:
- Eine Größenklasse ändert sich, wenn zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.
- Bei Neugründungen gilt die neue Größenklasse ab dem ersten Abschlussstichtag.
- Für Holding-AGs müssen die Schwellenwerte für den Einzelabschluss auf Basis konsolidierter oder aggregierter Werte berechnet werden.
Auswirkungen:
- Die angehobenen Schwellen können dazu führen, dass kleine GmbHs von einer Pflichtprüfung befreit werden. Wenn jedoch freiwillig geprüft werden soll, muss eine neue Vereinbarung getroffen werden.
- Auch die Grenzen für die Konzernabschlusspflicht wurden um 25 % angehoben, was für viele Unternehmen Erleichterungen bringen kann.
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob die Änderungen sie betreffen, um ihre Berichtspflichten entsprechend anzupassen.