03.07.2025
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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Juni 2025 den Leitzins erneut gesenkt – diesmal um 0,25 Prozentpunkte.
Das hat auch Auswirkungen auf den Basiszinssatz, der in Österreich als Berechnungsgrundlage für verschiedene Finanzamtszinsen dient. Dieser wurde von 2,03 % auf 1,53 %
gesenkt.
Viele Zinsen, die vom Finanzamt bei verspäteten oder aufgeschobenen Zahlungen verrechnet werden, hängen direkt vom Basiszinssatz ab. Dazu zählen zum Beispiel Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen, Beschwerdezinsen und Umsatzsteuerzinsen.
Seit 1. Juli 2024 gilt:
Stundungszinsen betragen 4,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Nach der aktuellen Zinssenkung gelten seit 11. Juni 2025 folgende neue Zinssätze:
Zinsenart |
Seit 11.06.2025 |
Bisher |
Stundungszinsen |
6,03 % |
6,53 % |
Aussetzungszinsen |
3,53 % |
4,03 % |
Anspruchszinsen |
3,53 % |
4,03 % |
Beschwerdezinsen |
3,53 % |
4,03 % |
Umsatzsteuerzinsen |
3,53 % |
4,03 % |
Wichtig zu wissen: Wenn die Zinsen weniger als 50 Euro betragen, werden sie nicht festgesetzt.